Die „Mitteilung des anwendbaren Tarifsatzes“, welche das INAIL jedes Jahr versendet, informiert die Unternehmen über den Versicherungsprämien-Satz für das folgende Jahr. Zusammengefasst enthält das Dokument:
- Den anzuwendenden Prämien-Satz für jede betriebliche Tätigkeit, gültig ab dem 1. Januar des angegebenen Jahres.
- Die Einstufung des versicherten Risikos und für Handwerksbetriebe die Risikoklasse.
- Die Berechnungselemente, die zur Ermittlung des Satzes verwendet werden, basierend auf dem Unfallgeschehen und den Berufskrankheiten des Unternehmens (nach TVP/PAT) im Referenzzeitraum von drei Jahren.
- Eventuelle Schwankungen des durchschnittlichen Satzes aufgrund des Unfallgeschehens und oder Berufskrankheiten.
- Identifikationsdaten: Betriebsnummer, TVP/PAT und zuständige INAIL-Stelle.
Wenn Fehler festgestellt werden (z. B. unzutreffende Unfälle, da z.B. Wegeunfällen einbezogen wurden, oder Fälle mit nachgewiesener Drittverantwortung oder Berufskrankheiten, die nicht dem Arbeitszeitraum in Ihrem Betrieb zuzuordnen sind), kann innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt Einspruch eingelegt werden.
Es ist daher ratsam, die enthaltenen Daten der Mitteilungen sorgfältig zu prüfen
