Die Neuerung besteht darin, dass der Arbeitnehmer ohne abschließendes ärztliches Attest wieder an den Arbeitsplatz zurückkehren kann: Es genügt das letzte Attest, mit dem die Prognose abgeschlossen wird. Auf Wunsch des Arbeitnehmers oder auf Initiative des INAIL kann dennoch ein abschließendes ärztliches Attest ausgestellt werden.
Eine vorzeitige Rückkehr an den Arbeitsplatz ist nur mit einem neuen ärztlichen Attest möglich, das die Dauer der ursprünglichen Prognose verkürzt; ohne eine solche Bescheinigung gilt die Rückkehr als nicht zulässig.
