Nach den Ausgaben für das Weihnachtsfest und den Weihnachtsurlaub wäre eine pralle Lohntüte sehr willkommen. Doch viele müssen mit weniger Nettolohn auskommen, denn die Steuerabzüge sind höher als sonst. Im Dezember steht das gesamte Jahreseinkommen fest. Somit wird auch der effektive Steuersatz ersichtlich und die geschuldete Steuer abgezogen.
Wir verdienen mehr als 12 Monatsgehälter
Von Jänner bis November rechnet man mit zwölf Gehältern und somit auch mit einem Zwölftel der progressiven Steuertabelle. Das gilt auch für das dreizehnte und vierzehnte Gehalt, die progressiv mit 23%, 25% usw. besteuert werden. Doch mit diesen Zusatzgehältern und den zwölf Monatsgehältern erreicht man mehr als zwölf Zwölftel, also ein höheres Gesamteinkommen. Zudem muss die Differenz der auf den Zusatzgehältern abgezogenen Steuer „nachgezahlt“ werden. So kann beispielsweise aufgrund der höheren Steuerklasse der Steuersatz nun beim dreizehnten Monatsgehalt 35% sein und nicht 25%, wie vorher progressiv abgezogen.
Prämien, Steuerbonus, Überstunden
Andere Gründe für einen hohen Steuerausgleich am Jahresende sind Prämienzahlungen, Überstunden und die Überschreitung des maximalen Einkommens für den Steuerbonus, oder der Wechsel des Arbeitsvertrages von bestimmte auf unbestimmte Zeit, mit Abmeldung und Wiederanmeldung während des Jahres. In wenigen Fällen kommt es vor, dass sich durch den Steuerausgleich ein Guthaben und somit ein höherer Nettolohn ergibt; z. B. bei Geringverdienern oder bei Arbeitnehmern, die erst im Laufe des Jahres eingetreten sind.
Der ein oder andere Mitarbeiter wird Sie vielleicht fragen, wieso er im Dezember weniger Geld überwiesen bekommt. Wir hoffen, dass Sie anhand dieser Informationen eine Erklärung liefern können.
Sollten Sie noch Fragen zum Thema haben, können Sie sich gerne bei uns melden.