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Allgemeine Infos zum Arbeitsverhältnis
Donnerstag, 4. Dezember 2025
Ausgabe: Elasberater Dezember 2025

Im Dezember weniger Nettolohn – Warum?

Im Dezember weniger Nettolohn – Warum?

Im Dezember erhalten die meisten Mitarbeitenden weniger, einige mehr Nettolohn. Die Ursache dafür ist der Steuerausgleich, der zu Jahresende fällig ist und mit dem Dezemberlohn verrechnet wird. Steuerrechtlich ausgeglichen werden unter anderem die Zusatzgehälter, Überstunden und Prämien. Das schlägt zu Buche.

Nach den Ausgaben für das Weihnachtsfest und den Weihnachtsurlaub wäre eine pralle Lohntüte sehr willkommen. Doch viele Arbeitnehmer müssen mit weniger auskommen, weil die Steuerabzüge steigen. Im Dezember steht das gesamte Jahreseinkommen fest. Dadurch werden der effektive Steuersatz und die tatsächliche Steuerschuld berechnet und abgezogen.

 

 Wir verdienen mehr als 12 Monatsgehälter

Das italienische Steuergesetz schreibt vor, dass Arbeitgeber von Jänner bis November die monatliche Steuer so berechnen, als wäre jedes Gehalt ein Zwölftel des Jahresgehalts. Auch das 13. und 14. Gehalt werden so behandelt, obwohl sie tatsächlich ein Dreizehntel oder Vierzehntel sind.
Dadurch wird die Steuer während des Jahres auf einem zu niedrigen Gesamteinkommen berechnet. Es werden also zu wenig Steuern einbehalten. Die Differenz muss im Dezember ausgeglichen werden.

Beispiel: Beim 13. und/oder 14. Monatsgehalt kann der Steuersatz statt 23 % plötzlich 35 % betragen. Die Differenz von 12 % wird zusätzlich im Dezember abgezogen.


Prämien, Steuerbonus, Überstunden

Weitere Gründe für einen hohen Steuerausgleich sind:

  • Prämienzahlungen
  • Überstunden
  • Überschreiten der Einkommensgrenze für den Steuerbonus
  • Wechsel des Arbeitsvertrags (befristet auf unbefristet) mit Ab- und Anmeldung im Jahr

In wenigen Fällen ergibt sich ein Guthaben und damit ein höherer Nettolohn, z. B. bei niedrigen Einkommen oder Neueintritten im Laufe des Jahres.


Dieses Jahr besonders wichtig: zusätzlicher Bonus und Freibetrag laut Haushaltsgesetz 2025

Seit dem Haushaltsgesetz 2025 erhalten Mitarbeitende:

  • für Einkommen bis 20.000 € gibt es einen gestaffelten Bonus;
  • und für Einkommen zwischen 20.000 € und 40.000 € ist einen zusätzlichen gestaffelten Freibetrag.

Wer die Grenze von 40.000 Euro unter dem Jahr überschreitet, muss die im Jahr 2025 erhaltenen Beträge im Dezember zurückzahlen. Das kann in manchen Fällen einen zusätzlichen Abzug von bis zu 1.000 € bedeuten.

  • Wechsel von befristet auf unbefristet
  • Gehaltserhöhung
  • Prämienzahlungen

Der ein oder andere Mitarbeiter wird Sie vielleicht fragen, wieso er im Dezember weniger Geld überwiesen bekommt. Wir hoffen, dass Sie anhand dieser Informationen eine Erklärung liefern können. 

Sollten Sie noch Fragen zum Thema haben, können Sie sich gerne bei uns melden.

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