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Allgemeine Infos zum Arbeitsverhältnis
Montag, 2. März 2026

Gleichstellungsbericht 2024-2025 - Innerhalb 30. April 2026

Gleichstellungsbericht 2024-2025 - Innerhalb 30. April 2026

Wir möchten Sie kurz darauf aufmerksam machen, dass alle Unternehmen – öffentlich und privat –, die am 31. Dezember 2025 mehr als 50 Mitarbeiter hatten, wieder verpflichtet sind, den zweijährigen Bericht über die Situation von männlichen und weiblichen Beschäftigten zu erstellen.

Dieser Bericht ist gesetzlich vorgeschrieben und wichtig, um Transparenz, und Gleichbehandlung im Unternehmen sicherzustellen.

Wie wird der Bericht erstellt?

Der Bericht muss ausschließlich in elektronischer Form über das Portal des italienischen Arbeits- und Sozialministeriums eingereicht werden.
 

Ab wann kann der Bericht übermittelt werden und bis wann gilt die Frist?

Die Übermittlung ist ab Sonntag, den 1. März 2026, möglich und muss spätestens bis zum 30. April 2026 erfolgen. 

Auf welchen Zeitraum bezieht sich der Bericht?

Der im Jahr 2026 einzureichende Bericht bezieht sich auf den Zweijahreszeitraum 2024–2025.

Achtung: Sanktionen bei Nichtübermittlung!

Die Nichtübermittlung des Berichts hat Verwaltungsstrafen gemäß Art. 11 des D.P.R. vom 19. März 1955, Nr. 520, zur Folge. Bei einer Verspätung von mehr als 12 Monaten wird zusätzlich eine einjährige Aussetzung der eventuell in Anspruch genommenen Beitragsvergünstigungen gemäß Art. 46, Absatz 4, D.Lgs. vom 11. April 2006, Nr. 198, verhängt.


Gerne unterstützen wir Sie bei der Erstellung und dem Versand des Berichts. Weitere operative Hinweise dazu folgen in Kürze.

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