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Allgemeine Infos zum Arbeitsverhältnis
Mittwoch, 7. Dezember 2022
Ausgabe: Elasberater Dezember 2022

Fristverlängerung der Smart Working Meldung

Fristverlängerung der Smart Working Meldung

Das Arbeitsministerium verlängert die Frist der Meldung für das Smart Working bis zum 1. Jänner 2023. Sie haben nun bis zum 1. Jänner 2023 Zeit die Smart Working Meldung zu tätigen. Nach diesem Datum müssen Sie die Meldung innerhalb 5 Tage nach dem Unterzeichnen des Abkommens für Smart Wroking abwickeln. Außerdem hat das Ministerium bestätigt, dass die vereinfachte Meldung nur für Abkommen, die bis zum 31. Dezember 2022 auslaufen, möglich ist.

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