Seit dem 12. Januar 2025 müssen alle privaten Arbeitgeber die Meldung innerhalb 5 ab dem tatsächlichen Beginn des Smart Working machen.
Bei einer Verlängerung des Abkommens muss der Arbeitgeber die Änderung innerhalb von 5 Tagen nach der Verlängerung mitteilen. Ebenso muss im Falle einer vorzeitigen Beendigung die Mitteilung innerhalb von 5 Tagen nach dem neuen Enddatum erfolgen. Das Versäumnis der Mitteilung wird mit einer Geldbuße von 100 bis 500 Euro pro betroffenem Arbeitnehmer geahndet.