autorenew
Allgemeine Infos zum Arbeitsverhältnis
Montag, 5. Mai 2025
Ausgabe: Elasberater Mai 2025

Fristen Meldung Smart Working 2025

Fristen Meldung Smart Working 2025

Der Arbeitgeber muss dem Arbeitsministerium die Namen der Arbeitnehmer sowie das Datum des Beginns und der Beendigung des Smart Working online mitteilen, ohne das individuelle Smart-Working-Abkommen beizufügen. 

Seit dem 12. Januar 2025 müssen alle privaten Arbeitgeber die Meldung innerhalb 5 ab dem tatsächlichen Beginn des Smart Working machen.

Bei einer Verlängerung des Abkommens muss der Arbeitgeber die Änderung innerhalb von 5 Tagen nach der Verlängerung mitteilen. Ebenso muss im Falle einer vorzeitigen Beendigung die Mitteilung innerhalb von 5 Tagen nach dem neuen Enddatum erfolgen.  Das Versäumnis der Mitteilung wird mit einer Geldbuße von 100 bis 500 Euro pro betroffenem Arbeitnehmer geahndet.

Diese Seite verwendet Cookies. Mehr