Wir übernehmen für unsere Kunden die Erstellung und Versendung verschiedenster Erklärungen und Mitteilungen, insbesondere demnächst das Mod. 770 (Fälligkeit 31. Oktober). Beim Erstellen dieser Erklärungen greifen wir auf die uns vorliegenden Daten zurück. Bitte informieren Sie uns proaktiv über jegliche Änderungen der Daten Ihres Unternehmens, da wir sonst keine Aktualisierungen erhalten.
Eine Änderung könnte zum Beispiel auch schon vorliegen, wenn sich der Verantwortliche für die Revision ändert, falls eine Revisionsgesellschaft beauftragt wurde. Es kann auch vorkommen, dass ein gesetzlicher Rechnungsprüfer erst ernannt wird, da bisher keine Pflicht dazu bestand.
Daher unsere Bitte an Sie: teilen Sie uns die Änderungen der Mitglieder der Kontrollorgane sowie Rechnungsprüfer immer mit, damit wir das Mod.770 mit den richtigen Daten erstellen können.
Vielen Dank für die Zusammenarbeit.