In der Jahresmeldung werden neben Anzahl und Gründe auch noch die Dauer der Beschäftigung, sowie die Anzahl und die Einstufungen der Leiharbeiter angeführt. Die Fälligkeit der Jahresmeldung für 2024 ist auf den 31.01.2025 festgesetzt.
Wird die Mitteilung nicht durchgeführt, ist sind Verwaltungsstrafe vorgesehen.
Sollten Sie Leiharbeiter beschäftigen bzw. 2024 beschäftigt haben, erhalten Sie auf Anfrage bei unseren Mitarbeitern gerne eine Vorlage für die abzugebende Meldung.