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Allgemeine Infos zum Arbeitsverhältnis
Dienstag, 25. Oktober 2022
Ausgabe: Elasberater September 2022

Dekret zur Vereinbarkeit Familie und Beruf

Dekret zur Vereinbarkeit Familie und Beruf

Der Gesetzgeber hat am 29. Juli 2022 das Gesetzesdekret Nr. 105 veröffentlicht. Dieses Dekret enthält einige Neuerungen zu den Themen Elternurlaub, obligatorischer Vaterschaftsurlaub und Freistellungen zur Pflege von Behinderten. Darüber hinaus werden mit dem Dekret neue Bestimmungen für flexible Arbeitsregelungen eingeführt. Alle Regelungen sind seit dem 13. August 2022 in Kraft.

Mit der Maßnahme sollen die Bestimmungen einer EU-Richtlinie umgesetzt werden, die darauf abzielt, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Eltern und/oder "Betreuungspersonen" zu verbessern und eine gerechtere Verteilung der Aufgaben zwischen Männern und Frauen zu fördern.

Obligatorischer Vaterschaftsurlaub

Der Vaterschaftsurlaub für die Geburt des Kindes, welcher bisher versuchsweise eingeführt wurde, wird endgültig bestätigt. Der Vater kann, wie bisher innerhalb der ersten fünf Monate nach der Geburt des Kindes 10 Arbeitstage Vaterschaftsurlaub nehmen. Im Falle von Mehrlingsgeburten sind es 20 Tage. Die verfügbaren Tage können auch nicht zusammenhängenden beansprucht werden, aber es gibt keine Möglichkeit, sie nur stundenweise zu nutzen. Das Dekret sieht außerdem vor, dass der Vaterschaftsurlaub bereits zwei Monate vor der Geburt genommen werden kann. Der Antrag auf die Freistellung muss mindestens fünf Tage im Voraus an den Arbeitgeber gestellt werden. Die Möglichkeit der Freistellung gilt nun auch für Arbeitnehmer im öffentlichen Sektor.

Elternurlaub

Das Dekret sieht auch einige Neuerungen für den (fakultativen) Elternurlaub vor:

  • die Gesamtdauer des Elternurlaubs für Alleinerziehende oder Eltern mit alleinigem Sorgerecht für das Kind wird von zehn auf elf Monate erhöht;
  • der bezahlte Elternurlaub kann nun bis zum 12. Lebensjahr des Kindes genommen werden;
  • die Bezüge für den Elternurlaub werden nun auf der Grundlage des durchschnittlichen Tageslohns unter Berücksichtigung der zusätzlichen Monatsgehälter (13. Monatsgehalt usw.), der Jahresprämien oder anderer zusätzlicher Bezüge berechnet;
  • während des Elternurlaubs reifen Urlaub, bezahlte Freistellungen, Dienstalters und zusätzliche Monatsgehälter normal an;
  • das Anrecht auf bezahlten Elternurlaub steigt auf neun Monate an, wobei ein Elternteil höchstens sechs Monate bezahlten Elternurlaub nehmen kann. Die anderen drei bezahlten Monate stehen nur dem anderen Elternteil zu. Die INPS-Zahlung beträgt weiterhin 30 % des Gehalts.

Gegenwärtig muss man für die Anträge an die INPS auf die Aktualisierungen des Online-Portals warten. Auch für die Ausgleichszahlungen für die eventuell höhere Entlohnung des Elternurlaubs bedarf es noch der genauen Vorgaben der INPS.

Für Selbstständige, die in die "INPS Sonderverwaltung" einzahlen, wird der bezahlte Elternurlaub ebenfalls auf insgesamt neun Monate erhöht:

  • drei Monate für jeden einzelnen Elternteil (also insgesamt sechs);
  • weitere drei Monate können zwischen den beiden Elternteilen übertragen werden.

Für Selbstständige ist nun neu, dass nun auch Väter einen Anspruch auf Elternurlaub bis zu drei Monaten haben, und zwar innerhalb des ersten Jahres nach der Geburt des Kindes (oder ab dem Eintritt des Kindes in die Familie im Falle einer Adoption oder Pflegefamilie) und nicht mehr nur die Mutter.

Vorgezogener Mutterschutz bei Selbständigen

Auch für selbständige Mütter gibt es nun das Recht auf eine vorgezogene Mutterschaft aufgrund von schweren Schwangerschaftskomplikationen.

Außerordentliche Freistellung für Pflegende laut Gesetz Nr. 151/2015

Beschäftigte des öffentlichen und privaten Sektors können bei der INPS eine außerordentliche Beurlaubung für die Dauer von zwei Jahren während ihres gesamten Arbeitslebens beantragen, um mit ihnen zusammenlebende behinderte Familienangehörige in einer nachweislich schwerwiegenden Situation zu pflegen.          
In diesem Zusammenhang wurden die folgenden Neuerungen eingeführt:

  • Der Partner einer eingetragenen Partnerschaft und der Partner der eheähnlichen Lebensgemeinschaft sind bei der Antragstellung dem Ehegatten und dem Lebenspartner gleichgestellt;
  • Es ist vorgesehen, dass die außerordentliche Freistellung auch dann gewährt werden kann, wenn die Eintragung der Partnerschaft erst nach Antragstellung erfolgt.

Bezahlte Freistellung für Betreuung gemäß Gesetz Nr. 104/1992

Der Gesetzgeber hat auch Neuerungen bei der bezahlten Freistellung für die Betreuung von Schwerbehinderten eingeführt. Die Arbeitnehmer haben Anspruch auf drei bezahlte Tage pro Monat für die Betreuung. Eine wichtige Neuerung ist, dass diese Freistellung auf mehrere Personen aufgeteilt werden kann (für die Pflege einer Person). Es dürfen jedoch in Summe nicht mehr als drei Tage pro Monat beansprucht werden.

Flexible Arbeitsregelungen

Lebenspartner von eingetragenen Partnerschaften und auch von eheähnlichen Lebensgemeinschaften haben nun auch Vorrang bei der Beantragung der Umwandlung von Vollzeit- in Teilzeitarbeit zur Pflege eines Familienangehörigen.

Öffentliche und private Arbeitgeber sind verpflichtet, Smart-Working-Anwendungen von bestimmten Arbeitnehmern zu bevorzugen:

  • Arbeitnehmer mit Kindern bis zu 12 Jahren oder, ohne Altersgrenze bei behinderten Kindern;
  • Arbeitnehmer mit einer festgestellten Schwerbehinderung;
  • Arbeitnehmer, welche die Freistellung bis zum dritten Lebensjahr eines behinderten Kindes nutzen, oder für die Pflege eines behinderten Menschen, in einer nachgewiesenen schwierigen Situation eine Freistellung nehmen;
  • Arbeitnehmer welche Verwandte zu Hause pflegen (Caregiver).

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