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Allgemeine Infos zum Arbeitsverhältnis
Mittwoch, 5. November 2025
Ausgabe: Elasberater November 2025

Das Streikrecht: Was Arbeitgeber wissen und beachten müssen

Das Streikrecht: Was Arbeitgeber wissen und beachten müssen

In den letzten Wochen und Monaten haben die großen Gewerkschaften in Italien - sowohl auf nationaler als auch auf provinzieller Ebene - wiederholt zu Streiks aufgerufen.
Als Arbeitgeber stehen Sie vor der Aufgabe, die Rechte Ihrer Mitarbeiter zu achten und gleichzeitig die betrieblichen Abläufe zu sichern. Sie müssen wissen, wie Sie im Fall eines Streiks rechtssicher und professionell handeln.

 

Voraussetzungen und Gründe

Das Streikrecht ist in der italienischen Verfassung ausdrücklich geschützt und steht allen lohnabhängig Beschäftigten  – im öffentlichen wie im privaten Sektor - zu. Voraussetzung ist ein gemeinsames Anliegen der Arbeitnehmer. Ein Streik bleibt auch dann rechtmäßig, wenn keine Gewerkschaft offiziell dazu aufruft. Die Arbeitnehmer können sich eigenständig abstimmen und gemeinsam die Arbeitsniederlegung beschließen.

Ein Streik verfolgt meist das Ziel, die Arbeitsbedingungen zu verbessern. Oft spielen aber auch andere Gründe eine Rolle – etwa politischer Protest oder Solidarität mit anderen Berufsgruppen. Die Themen können von lokalem, nationalem oder internationalem Intersse sein. Die jüngsten Streiks zur Situation in Palästina zeigen einen politischen Streik, der international motiviert war. Dagegen fand der Streik in den Stahlwerken in Bozen auf lokaler Ebene statt und lässt sich den anderen beiden Gruppen zuordnen.

Grenzen

Gleichzeitig gelten klare Grenzen: Streiks dürfen die verfassungsmäßige Ordnung nicht gefährden. Verboten sind Aufrufe zu Gewalt, Sabotage, Blockaden oder Betriebsbesetzungen. Auch andere Grundrechte dürfen nicht unverhältnismäßig eingeschränkt werden.

Wer streikt, muss sich an die geltenden Regeln halten. Dazu gehört insbesondere, dass bei essentiellen öffentlichen Diensten – etwa im Bereich Gesundheit, Sicherheit oder Transport – der Streik mindestens zehn Tage vorher angekündigt wird und Mindestleistungen sichergestellt werden. Eine eigene Garantiekommission überwacht die Einhaltung.

Auch für Arbeitgeber gelten Grenzen: Maßnahmen, die das Streikrecht behindern oder einschränken, sind unzulässig. Eine Entlassung oder eine Disziplinarmaßnahme wegen Streikteilnahme kann als gewerkschaftsfeindliches Verhalten („condotta antisindacale“) gewertet werden.

Lohnabrechnung und finanzielle Folgen

Grundsätzlich erhalten Arbeitnehmer während eines Streiks keine Entlohnung. Der Streik gilt wie eine unbezahlte Abwesenheit. Urlaubstage, Freistunden sowie das 13. und 14. Monatsgehalt werden anteilig gekürzt. Streiktage fließen nicht in die Berechnung der Abfertigung (TFR) ein. Das Dienstalter bleibt davon jedoch unberührt.

Entlohnung Bei Streik
Tageslohn nicht geschuldet
Urlaub/ROL proportional reduziert
13./14. Monatsgehalt proportional reduziert
Dienstalter Normale Anrechnung
Abfertigung proportional reduziert

Das Streikrecht schützt die Interessen der Arbeitnehmer und verlangt zugleich ein verantwortungsvolles Miteinander. Für Arbeitgeber ist es wichtig, die eigenen Rechte und Pflichten rund um das Streikrecht zu kennen. So sind Sie vorbereitet, falls es in Ihrem Betrieb einmal zu einem Streik kommen sollte. Mit klaren Regeln und gegenseitigem Respekt schaffen Sie ein verlässliches Fundament für Zusammenarbeit und Vertrauen.

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