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Montag, 14. November 2022
Ausgabe: Elasberater November 2022

Das Betriebsauto als Fringe Benefit

Das Betriebsauto als Fringe Benefit

Wie kann das Betriebsauto genutzt werden?

Das Betriebsauto ist eines der meistgenutzten Fringe Benefit von Seiten der Mitarbeiter.

Es gibt drei Möglichkeiten, das Betriebsauto zu nutzen:

  1. nur betrieblich – sprich rein für die Arbeit;
  2. gemischt - privat und beruflich;
  3. rein privat - für den Mitarbeiter.

 Ist die Nutzung rein betrieblich stellt es für den Mitarbeiter kein Fringe Benefit dar, da er keinen persönlichen Vorteil hat.

Anders ist es jedoch bei der gemischten oder rein privaten Nutzung. Letztere kommt fast nie zur Anwendung. Am häufigsten wird das Betriebsauto für die gemischte Nutzung dem Mitarbeiter gewährt. Dies kann z.B. bei einem Vertreter der Fall sein.

 Welche Kosten kann sich der Betrieb absetzen?

Die Form der Nutzung des Betriebsautos wirkt sich auf die Absetzbarkeit für den Betrieb aus:

  • die Kosten für Fahrzeuge, welche von Arbeitnehmern für gemischte Zwecke zur Verfügung stehen, sind zu 70% absetzbar;
  • die Kosten für Fahrzeuge, die ausschließlich für betriebliche Zwecke genutzt werden und nicht für den Betrieb für die Ausübung der Tätigkeit unabdingbar sind, sind zu 20% absetzbar;
  • die Kosten für Fahrzeuge, die dem Arbeitnehmer zur rein privaten Nutzung überlassen werden, sind in vollem Ausmaß der Sachentlohnung abzugsfähig.

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