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Allgemeine Infos zum Arbeitsverhältnis
Montag, 4. November 2024
Ausgabe: Elasberater November 2024

Bilanzgesetz 2025: welche Änderungen sind in Aussicht?

Bilanzgesetz 2025: welche Änderungen sind in Aussicht?

Der Ministerrat hat in der Sitzung vom 15. Oktober 2024 den Haushaltsentwurf 2025 verabschiedet. Welche sind die geplanten Neuerungen im Bereich Arbeit?

  • Fringe benefit:Die vorteilhaften Regelungen für Fringe benefits wurden bestätigt, wobei die Grenzbeträge für Arbeitnehmer zu Lasten lebenden Kindern auf 2.000 € und für andere Arbeitnehmer auf 1.000 € bestätigt wurden. Es sind höhere Grenzbeträge für neu eingestellte Arbeitnehmer vorgesehen, die ihren Wohnsitz um mehr als 100 km verlegen. Zudem sieht der Haushaltsentwurf eine vorteilhaftere Besteuerung von auch privat genutzten Firmenautos mit Elektro- oder Hybridantrieb vor.
  • Beitragsreduzierungen für Arbeitnehmer: Es ist geplant, die Beitragsreduzierungen zu bestätigen, die strukturell umgesetzt werden sollen, aber in einer anderen Form als bisher.  Geplant ist, dass die Begünstigung in Form einer Steuerbegünstigung gewährt bis, mit einer progressiven Begünstigung bis zu Einkommen von 40.000 €.
 
  • Anreize im Süden: Beschäftigungsanreize für junge Menschen und Frauen im Süden werden für den Zweijahreszeitraum 2026-2027 bestätigt, ebenso wie die Entlastung von Unternehmen in Sonderwirtschaftszonen "ZES" und Anreize für Selbständige in strategischen Sektoren.
  • Produktivitätsprämien: Die Besteuerung der Produktivitätsprämien in Höhe von 5% wurde für den Dreijahreszeitraum 2025-2027 bestätigt.
  • Mutterschutz: Der Haushaltsentwurf sieht eine Verstärkung der Maßnahmen für den Elternurlaub, die Refinanzierung der Karte "dedicata a te“ und die Einführung der „Neugeborenenkarte“, für Eltern mit einem ISEE-Wert von bis zu 40.000 €, vor. Es sind weiters eine Verstärkung des einheitlichen Familiengelds und eine Ausweitung des „Bonus Mama“ für selbständige Frauen mit zwei oder mehr Kindern vorgesehen.
  • Renten: Bestätigung der flexiblen Regelungen ("Quote 103", "opzione donna", Sozialrente "APE sociale") bis zum 31. Dezember 2025.

Bitte beachten Sie, dass die oben genannten Maßnahmen nicht definitiv sind, sondern dass der Inhalt lediglich indikativ und vorausblickend ist.

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