Im Jahr 2025 gelten folgende Steuersätze: 23 % für Einkommen bis 28.000 €, 35 % für Einkommen zwischen 28.000 € und 50.000 €, sowie 43 % für Einkommen über 50.000 €.
Steuerfreibeträge
Wer ein Einkommen bis 8.500 € erzielt, profitiert von einem allgemeinen Steuerfreibetrag in Höhe von 1.955 €. Zusätzlich gibt es ein Steuerfreibetrag, der sich je nach Höhe des Einkommens reduziert.
Zusätzlich greift ein gestaffelter Steuerbonus: 7,1 % bei Einkommen bis 8.500 €, 5,3 % bei Einkommen zwischen 8.500 € und 15.000 €, sowie 4,8 % bei Einkommen zwischen 15.000 € und 20.000 €. Für mittlere Einkommen bis 32.000 € gibt es einen weiteren Freibetrag von 1.000 €, der sich bei Einkommen zwischen 32.000 € und 40.000 € schrittweise reduziert.
Ersatzbesteuerung
In bestimmten Fällen ersetzt eine pauschale Ersatzsteuer die reguläre IRPEF. Das betrifft unter anderem Produktivitätsprämien mit 10 % (5% als Übergangsregelung) und Trinkgelder im Tourismussektor bis zu einem Einkommen von 75.000.
Separate Besteuerung
Für außerordentliche Einkünfte, die nicht zum laufenden Einkommen zählen, gilt die separate Besteuerung. Typische Beispiele sind Abfindungen. Die Steuer wird individuell berechnet – und zwar auf Basis des Durchschnittssteuersatzes der letzten fünf Jahre.
Ein besonderes Augenmerk verdient die Besteuerung der Abfertigung (TFR – Trattamento di Fine Rapporto). Diese gesetzlich vorgesehene Zahlung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird ebenfalls separat besteuert. Auch hier kommt ein Durchschnittssteuersatz zur Anwendung, der sich aus den letzten fünf Steuerjahren ergibt. Ziel ist es, die Steuerlast bei Einmalzahlungen fair zu gestalten und nicht durch die progressive IRPEF zu überhöhen. Die jährliche Aufwertung der Abfertigung unterliegt einer Ersatzsteuer.
Abschließend lässt sich sagen: Das italienische Steuersystem für lohnabhängige Arbeit ist komplex, aber mit dem richtigen Überblick gut zu handhaben. Wer die Freibeträge und Sonderregelungen kennt und gezielt nutzt, kann die Steuerlast spürbar senken.