Anstellung als lohnabhängige Arbeitnehmender
Mit Musizierenden, die regelmäßig an fixen Tagen in einem Gastbetrieb auftreten, sollte ein Teilzeitarbeitsverhältnis abgeschlossen werden. Bei unregelmäßigen Auftritten ist ein Arbeitsverhältnis auf Abruf sinnvoll. Beide Vertragsarten erfordern keine Unbedenklichkeitserklärung (certificato di agibilità).
Selbstständige Berufsmusizierende mit Mehrwertsteuernummer
Selbstständige Musizierende können beschäftigt werden, sofern sie die Unbedenklichkeitserklärung (certificato di agibilità) vorlegen können. Diese Bestätigung entbindet den Betrieb von der Einzahlung der Sozialabgaben und den entsprechenden Meldungen an das NISF/INPS. Der Betrieb muss die Unbedenklichkeitserklärung vor Beginn der Darbietung vorliegen haben und aufbewahren. Bei Nichteinhaltung droht eine Verwaltungsstrafe von 129 Euro je Auftrittstag und Musiker. Es wird empfohlen, sich vor jedem Auftritt schriftlich bestätigen zu lassen, dass der Musizierende die Unbedenklichkeitserklärung vorlegt und alle Zahlungen sowie Meldungen selbst vornimmt.
Hobbymusiker
Bestimmte Auftrittsformen und Musizierende fallen nicht in die Kategorie der Berufsmusizierenden und sind von den Sozialabgaben sowie Meldepflichten befreit. Dies gilt für folkloristische Darbietungen, Hobbymusiker, die in einer regulären Pensionskasse des NISF/INPS eingetragen sind, Studierende unter 18 Jahren und Pensionistinnen sowie Pensionisten. Das Jahreseinkommen darf 5.000 Euro brutto nicht überschreiten. Die Bezahlung erfolgt über eine Honorarnote mit einem Steuerrückbehalt von 20 Prozent, der vom Auftraggeber mittels F24 eingezahlt wird. Zusätzlich ist noch zu beachten, dass die Mindestbeiträge an das NISF/INPS zu zahlen sind. Außerdem muss der Auftraggeber die Beschäftigung über das Portal des italienischen Arbeitsministeriums melden. DJs zählen nicht als Hobbymusiker.
Anstellung über eine Genossenschaft
Musizierende und Musikgruppen können sich einer Genossenschaft anschließen, die alle administrativen Aufgaben übernimmt. Die Genossenschaft stellt für die Auftritte der Mitglieder eine Mehrwertsteuer-Rechnung an den Betrieb aus. In Südtirol bietet beispielsweise die Genossenschaft DOC Servizi diesen Service an.
Versicherungspflicht
Sowohl Berufsmusizierende als auch Hobbymusiker unterliegen der Pflichtversicherung beim INAIL.