Abschaffung statt Verlängerung
Das aktuelle Arbeitsdekret (Decreto Lavoro) bringt weitreichende Neuerungen. Die ursprünglich geplante Förderung für unbefristete Neueinstellungen im Zeitraum zwischen dem 01.01.2026 und dem 30.04.2026 wurde komplett gestrichen. Aufgrund von fehlenden Durchführungsbestimmungen konnte diese nicht in der Praxis genutzt werden. Anstelle einer einfachen Verlängerung gibt es nun eine grundlegende Neuregelung.
Die veränderten Kriterien im Überblick
Die Reduzierung der Beiträge bleibt bestehen, ist nun jedoch an modifizierte und teils verschärfte Bedingungen geknüpft:
- Arbeitslosigkeit vor der Anstellung: Neueingestellte müssen im Vorfeld für mindestens 24 Monate ohne regulär bezahlte Beschäftigung gewesen sein.
- Wegfall der alten Regel: Die bisher übliche Bedingung, dass die betroffene Person noch nie in ihrem Leben ein unbefristetes Arbeitsverhältnis gehabt haben darf, wurde durch diese neue 24-Monate-Regel abgelöst.
- Gültigkeitszeitraum: Diese veränderten Boni greifen rückwirkend ab dem 01.01.2026 und laufen bis zum 31.12.2026.
Sonderregelung für Vertragsänderungen
Neben den klassischen Neueinstellungen gibt es eine separate Förderung für die Umwandlung von befristeten Verträgen in unbefristete Arbeitsverhältnisse. Für dieses spezifische Modell gilt allerdings weiterhin die strikte Vorgabe, dass die Angestellten zuvor noch nie auf unbestimmte Zeit angestellt gewesen sein dürfen.
Aktueller Status: Noch nicht aktiv
Unternehmen können die Erleichterungen aktuell noch nicht in Anspruch nehmen. Es fehlen noch die gesetzliche Bestimmungen, die Bestätigung der einzelnen Fördermaßnahmen sowie die konkreten operativen Richtlinien der Sozialversicherungsanstalt (NISF/INPS).
