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Bauunternehmen, Allgemeine Infos zum Arbeitsverhältnis
Montag, 2. September 2024
Ausgabe: Elasberater September 2024

Befähigungsnachweis im Bau ab Oktober 2024

Befähigungsnachweis im Bau ab Oktober 2024

Wir möchten Sie darüber informieren, dass ab dem 1. Oktober 2024 alle Unternehmen und Selbständige, die auf mobilen oder temporären Baustellen tätig sind, einen Befähigungsnachweis gemäß dem Dekret PNRR-bis G.D. 19/24 besitzen müssen. Ausgenommen sind Unternehmen mit einem SOA-Qualifikationsnachweis der Klasse III oder höher oder Unternehmen und Selbständige die nur Dienstleistungen oder Leistungen intellektueller Art erbringen.

Die Verpflichtung zum Besitz des Befähigungsnachweises betrifft nicht nur alle Bauunternehmen, einschließlich der Handwerker, die auf Baustellen arbeiten, sondern auch diejenigen, die in bestimmten Arbeitsphasen innerhalb dieser Betriebsstätten tätig sind.
Der Befähigungsnachweis wird vom territorial zuständigen Arbeitsinspektorat in digitaler Form ausgestellt und ist für die Arbeit auf Baustellen erforderlich.

Es ist vorgesehen, dass dem Arbeitgeber bzw. dem Selbstständigen bei Verstößen Punkte abgezogen werden. Unternehmen oder Selbstständige ohne Befähigungsnachweis oder mit einem Befähigungsnachweis, dessen Punktezahl unter dem im Dekret festgelegten Wert liegt, können nicht auf temporären und mobilen Baustellen arbeiten.

Für die tatsächliche Anwendbarkeit der neuen Regelung sind noch operative Anweisungen erforderlich.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren Arbeitssicherheitsexperten.

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