Die Verpflichtung zum Besitz des Befähigungsnachweises betrifft nicht nur alle Bauunternehmen, einschließlich der Handwerker, die auf Baustellen arbeiten, sondern auch diejenigen, die in bestimmten Arbeitsphasen innerhalb dieser Betriebsstätten tätig sind.
Der Befähigungsnachweis wird vom territorial zuständigen Arbeitsinspektorat in digitaler Form ausgestellt und ist für die Arbeit auf Baustellen erforderlich.
Es ist vorgesehen, dass dem Arbeitgeber bzw. dem Selbstständigen bei Verstößen Punkte abgezogen werden. Unternehmen oder Selbstständige ohne Befähigungsnachweis oder mit einem Befähigungsnachweis, dessen Punktezahl unter dem im Dekret festgelegten Wert liegt, können nicht auf temporären und mobilen Baustellen arbeiten.
Für die tatsächliche Anwendbarkeit der neuen Regelung sind noch operative Anweisungen erforderlich.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren Arbeitssicherheitsexperten.