Eine weitere Möglichkeit, sofern die Voraussetzungen dafür gegeben sind, stellt die neue gelegentliche Mitarbeit „PrestO“ dar.
Von der Alternative der Gelegenheitsarbeit "lavoro occasionale" raten wir Ihnen ab, da es im Falle einer Kontrolle des Arbeitsinspektorates mit größter Wahrscheinlichkeit nicht akzeptiert wird und somit zur Ausstellung von Verwaltungsstrafen (z.B. Nichtaushändigung Arbeitsvertrag, unterlassene Eintragung Lohnbuch, usw.) führen kann.
Auf jeden Fall ist es unbedingt erforderlich, dass auf dem Weihnachtsstand eine Kopie des Anmeldeformulars und eine Kopie des Arbeitsvertrages aufliegen. Nicht zu vergessen: bei Arbeit auf Abruf und „PrestO“ muss auch die vorgeschriebene Vorab-Meldung gemacht werden.
Detaillierte Informationen zu den verschiedenen Arten der Beschäftigung erhalten Sie bei den Mitarbeitern in unseren Büros.