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Allgemeine Infos zum Arbeitsverhältnis
Montag, 14. November 2022
Ausgabe: Elasberater November 2022

Arbeit auf den Weihnachtsmärkten

Arbeit auf den Weihnachtsmärkten

Grundsätzlich sind Mitarbeitende auf dem Weihnachtsmarkt, welche auf begrenzte Zeit als Verkäufer/innen tätig sind, sich an einen festen Stundenplan halten und die Anweisungen des Arbeitgebers zu befolgen haben, als Arbeitnehmer/innen auf bestimmte Zeit (eventuell auch mit einem Teilzeitvertrag oder Arbeitsvertrag auf Abruf) anzumelden. Bei der Einstellung auf bestimmte Zeit muss natürlich überprüft werden, ob die  entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt werden.

 

Eine weitere Möglichkeit, sofern die Voraussetzungen dafür gegeben sind, stellt die neue gelegentliche Mitarbeit „PrestO“ dar.

 Von der Alternative der Gelegenheitsarbeit "lavoro occasionale" raten wir Ihnen ab, da es im Falle einer Kontrolle des Arbeitsinspektorates mit größter Wahrscheinlichkeit nicht akzeptiert wird und somit zur Ausstellung von Verwaltungsstrafen (z.B. Nichtaushändigung Arbeitsvertrag, unterlassene Eintragung Lohnbuch, usw.) führen kann.

 Auf jeden Fall ist es unbedingt erforderlich, dass auf dem Weihnachtsstand eine Kopie des Anmeldeformulars und eine Kopie des Arbeitsvertrages aufliegen. Nicht zu vergessen: bei Arbeit auf Abruf und „PrestO“ muss auch die vorgeschriebene Vorab-Meldung gemacht werden.

 Detaillierte Informationen zu den verschiedenen Arten der Beschäftigung erhalten Sie bei den Mitarbeitern in unseren Büros.

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