Jeder Kollektivvertrag sieht einen eigenen Fond für die Zusatzkrankenversicherung vor. In der Regel wird dafür monatlich ein Beitrag zu Lasten des Betriebes eingezahlt.. In einigen Fällen zahlen auch die Arbeitnehmer*innen selbst einen Beitrag ein.
Einige Beispiele von Zusatzkrankenversicherungen sind:
- Fondo Est
- Sanifonds
- Metasalute
- Mutualhelp (Provinz Bozen) usw.
Einige Kollektivverträge sehen auch die Möglichkeit vor nicht dem kollektivvertraglichen Fond beizutreten sondern einen gleichwertigen Fond auszuwählen oder eine Ersatzzahlung an die Mitarbeiter*innen zu tätigen.
Zahlt der Betrieb in die Zusatzkrankenversicherung ein, ist es wichtig, dass die Mitarbeiter*innen darüber informiert sind, damit die Leistungen auch beansprucht werden und die eingezahlten Beiträge einen Nutzen haben. Informationen zu den Leistungen und deren Abwicklung erhalten die Mitarbeterin*innen direkt beim Fond, u.a. über die entsprechende Internetseite.
