Bisher war es gängige Praxis, dass Ärzte Krankschreibungen bis zu einem Tag rückwirkend ausstellen konnten. Diese Möglichkeit wurde von der INPS jedoch nur im Fall eines Hausbesuchs anerkannt. Da die INPS bislang nicht überprüfen konnte, um welche Art von Visite es sich handelte, wurde die Krankmeldung in der Regel trotzdem akzeptiert und die entsprechende Leistung gewährt.
Mit einem neuen Kontrollmechanismus ist die INPS nun in der Lage, genau zu prüfen, ob ein Krankenschein im Rahmen eines Hausbesuchs oder eines ambulanten Besuchs ausgestellt wurde. Aus diesem Grund empfehlen wir, dass ihre Mitarbeitenden künftig keine rückwirkenden Krankschreibungen mehr beantragen, es sei denn, es handelt sich um eine ärztliche Untersuchung im Rahmen eines Hausbesuchs.
Im Krankheitsfall sollte der Mitarbeitende den Arztbesuch und die Ausstellung des Krankenscheins unbedingt am selben Tag des Krankheitsbeginns vornehmen lassen. So kann vermieden werden, dass die Krankmeldung von der INPS nicht anerkannt und folglich keine Leistung gewährt wird.
