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Soziale Leistungen, Allgemeine Infos zum Arbeitsverhältnis
Montag, 20. Februar 2023
Ausgabe: Elasberater März 2023

Höchstgrenzen der sozialen Abfederungsmaßnahmen 2023

Höchstgrenzen der sozialen Abfederungsmaßnahmen 2023

Das INPS hat  die Höchstwerte für die sozialen Abfederungsmaßnahmen für 2023 bestimmt.

Für die Lohnausgleichkassen im Jahr 2023, gilt wie bereits im letzten Jahr, nur mehr ein Höchstwert, unabhängig vom Monatsbruttoeinkommen: Der neue Höchstwert beträgt 1.321,53 Euro. Abzüglich der vorgesehenen Einbehalte von 5,84% ergibt dies einen Netto-Wert von 1.244,36 Euro. Diese Leistungen bleiben bei der Auszahlung der Einkommenssteuer unterworfen.

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