Für die Lohnausgleichkassen im Jahr 2023, gilt wie bereits im letzten Jahr, nur mehr ein Höchstwert, unabhängig vom Monatsbruttoeinkommen: Der neue Höchstwert beträgt 1.321,53 Euro. Abzüglich der vorgesehenen Einbehalte von 5,84% ergibt dies einen Netto-Wert von 1.244,36 Euro. Diese Leistungen bleiben bei der Auszahlung der Einkommenssteuer unterworfen.
Soziale Leistungen, Allgemeine Infos zum Arbeitsverhältnis
Montag, 20. Februar 2023
Ausgabe: Elasberater März 2023
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