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Meldungen, Allgemeine Infos zum Arbeitsverhältnis
Montag, 4. August 2025
Ausgabe: Elasberater August 2025

Neuigkeiten bei Überschreitung des Beitragsmassimales für eine fortwährende geregelte Zusammenarbeit

Neuigkeiten bei Überschreitung des Beitragsmassimales für eine fortwährende geregelte Zusammenarbeit

Das INPS hat eine wesentliche Neuerung eingeführt, die das Überschreiten des Höchstbetrages für die Beitragsgrundlage (ital. "massimale contributivo INPS") betrifft – und zwar für alle Arbeitsverhältnisse, die unter eine fortwährende geregelte Zusammenarbeit fallen. Dazu zählen auch Verwalter, die in die Getrennte Pensionskasse (gestione separata) eingeschrieben sind.

Automatische Mitteilung bei Überschreiten des Höchstbetrages für die Beitragsgrundlage

Ab Mai 2025 informiert das INPS alle betroffenen Personen über das MyINPS-Portal, sobald sie den Höchstbetrag für die Beitragsgrundlage überschreiten (für 2025: € 120.607,00). Die Mitteilung enthält die Aufforderung, den oder die Auftraggeber umgehend zu benachrichtigen. So stellen diese sicher, dass sie auf nachfolgende Auszahlungen keine weiteren Sozialversicherungsbeiträge mehr entrichten.

 

Rückerstattung zu viel bezahlter Beiträge

Hat ein Auftraggeber bereits Beiträge oberhalb des Höchstbetrages eingezahlt, kann die betroffene Person diese ab dem Folgejahr zurückfordern. Voraussetzung ist, dass das INPS die entsprechenden UniEmens-Meldungen geprüft und die Rückzahlung freigegeben hat. Die Rückerstattung erfolgt ausschließlich auf Antrag. Das INPS informiert sowohl die betroffene Person als auch den Auftraggeber schriftlich über die verfügbaren Rückerstattungsbeträge.

Technische Umsetzung für Auftraggeber

Zur Unterstützung der Auftraggeber hat das INPS eine neue Funktion im System eingeführt. Diese ermöglicht es, alle Mitarbeitenden in der Getrennten Pensionskasse zu identifizieren, bei denen der Höchstbetrag für die Beitragsgrundlage erreicht wurde. Für diese Personen entfällt die Beitragspflicht für die Rente (Invalidität, Alter, Hinterbliebene). Beiträge zu sogenannten „kleineren Versicherungen“ bleiben davon unberührt.

Was ist der Höchstbetrag für die Beitragsgrundlage – und warum ist er so wichtig?

Das sog. "Massimale" ist die gesetzlich festgelegte Obergrenze für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Er basiert auf dem Gesetz Nr. 335/1995 und gilt für alle Personen, die vor dem 01.01.1996 keine beitragsrechtlichen Vorversicherungszeiten aufweisen. Der Betrag wird jährlich angepasst.

Für die Getrennte Pensionskasse gilt der Höchstbetrag uneingeschränkt, da diese erst nach 1996 eingeführt wurde. Sobald eine Person diesen Grenzwert erreicht, muss der Auftraggeber keine weiteren INPS-Beiträge mehr abführen.


Eine korrekte Anwendung des Höchstbetrages stellt sicher, dass sowohl Auftraggeber als auch Auftragnehmer ihre sozialversicherungsrechtlichen Pflichten effizient und gesetzeskonform erfüllen – ohne unnötige Mehrkosten. Es wird vermieden, dass Unternehmen mehr zahlen bzw. mehr Kosten haben, als sie müssten. Damit wird die Liquidität der Betroffenen geschützt und unnötige Rückerstattungsverfahren werden verhindert.

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