Die Mitteilung muss vor Beginn der Tätigkeit des gelegentlichen selbständigen Erwerbstätigen an das territorial zuständige Arbeitsinspektorat erfolgen.
Die Mitteilung erfolgt über das Portal ClicLavoro: https://servizi.lavoro.gov.it - Der Zugang ist für die Arbeitgeber und bevollmächtigte Personen mittels SPID oder CIE möglich.
Falls das System nicht funktioniert, kann die Meldung ausnahmsweise per PEC - Mail verschickt werden.
Die Annullierung sowie die Änderung der in der Mitteilung enthaltenen Daten kann jederzeit vor Beginn der Tätigkeit erfolgen.
Eine Besonderheit gibt es bei Musikern:
Bei Live-Musik durch Hobbymusiker sind zunächst die Auftragserteilung schriftlich zu bestätigen. Zusätzlich muss eine Eigenerklärung mit Ausweiskopie eingeholt werden, die bestätigt, dass der Musiker im Jahr weniger als 5.000 € verdient. Anschließend erfolgt die Vorabmeldung über die Plattform „cliclavoro“ für „lavoratori autonomi occasionali“. Ebenso ist die UNILAV-Meldung vorab durchzuführen. Diese Schritte sichern die rechtliche Konformität bei gelegentlichen Live-Auftritten.
Im Falle eines Verstoßes gegen die Meldepflicht ist eine Verwaltungsstrafe in Höhe von 500,00 € bis 2.500,00 € für jeden Gelegenheitsarbeiter vorgesehen, bei dem die Mitteilung unterlassen oder verspätet eingegangen ist.
Haben Sie Fragen zu der Meldung von gelegentlichen selbständigen Mitarbeitern? Sprechen Sie uns an!
