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Donnerstag, 26. Mai 2022

Greenpass am Arbeitsplatz

Greenpass am Arbeitsplatz

Die Pflicht zum Besitz des Green Pass am Arbeitsplatz bleibt ab dem 1. April 2022 weiterhin bestehen. Eine Änderung dazu betrifft lediglich die Mitarbeiter über 50 Jahre, welche nicht gegen Covid-19 geimpft wurden. Diese können ab dem 1. April 2022 ihre Arbeit wieder aufnehmen, sofern sie einen gültigen 3G-Nachweis vorweisen können.

Arbeitgeber sind weiterhin dazu verpflichtet, den Besitz des Green Pass zu kontrollieren.
Mitarbeiter ohne Green Pass gelten weiterhin als ungerechtfertigt abwesend. Auch die Maskenpflicht am Arbeitsplatz bleibt bestehen

Laut dem aktuellen Stand wird die Green-Pass-Pflicht am Arbeitsplatz ab dem 1. Mai 2022 abgeschafft. Diese Vorgabe kann sich allerdings ändern, falls sich die Lage verschlimmert.

Anders als die Regeln zum Green Pass sind die Regelungen zur Impfpflicht für manche Kategorien von Mitarbeitern ( manche sanitäre Berufe usw.). Diese bleibt bis zum Ende des Jahres bestehen (laut aktuellem Stand) und die betreffenden Mitarbeiter bleiben somit suspendiert.

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