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Gastgewerbe, Allgemeine Infos zum Arbeitsverhältnis
Dienstag, 4. März 2025

Musikerinnen und Musiker in Hotels und in Gastbetrieben

 Musikerinnen und Musiker in Hotels und in Gastbetrieben

In den letzten Jahren gab es immer wieder Unklarheiten bei der Beschäftigung von Musikerinnen und Musikern in Hotels und Gastbetrieben. In diesem Artikel möchten wir Ihnen die wichtigsten Informationen dazu bereitstellen.

Anstellung als lohnabhängige Arbeitnehmende

Musizierende, die regelmäßig an festen Tagen in einem Gastbetrieb auftreten, sollten ein Teilzeitarbeitsverhältnis eingehen. Bei unregelmäßigen Auftritten ist ein Arbeitsverhältnis auf Abruf sinnvoll.

Selbstständige Berufsmusizierende mit Mehrwertsteuernummer

Selbstständige Musizierende können beschäftigt werden, sofern sie die Unbedenklichkeitserklärung (certificato di agibilità) vorlegen. Diese Bestätigung entbindet den Betrieb von der Einzahlung der Sozialabgaben und den entsprechenden Meldungen an das NISF/INPS.

Hobbymusiker

Bestimmte Auftrittsformen und Musizierende fallen nicht in die Kategorie der Berufsmusizierenden und sind von den Sozialabgaben sowie Meldepflichten befreit.

Anstellung über eine Genossenschaft

Musizierende und Musikgruppen können sich einer Genossenschaft anschließen, die alle administrativen Aufgaben übernimmt.

Versicherungspflicht

Sowohl Berufsmusizierende als auch Hobbymusiker unterliegen der Pflichtversicherung beim INAIL.

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