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Bauunternehmen
Freitag, 3. März 2023
Ausgabe: Elasberater März 2023

Angemessenheitskontrollen Bau: Neues Hinweissystem und strengere Handhabung ab 1. März 2023

Angemessenheitskontrollen Bau: Neues Hinweissystem und strengere Handhabung ab 1. März 2023

Die Angemessenheitskontrolle des Arbeitsaufwands im Bauwesen sorgt für viel Unsicherheit und Unmut.

Die Sozialpartner führen nun ein Hinweissystem ein, welches auf die Verpflichtungen zur Angemessenheitskontrolle aufmerksam machen soll. Die Sensibilität für das Thema soll damit zusätzlich erhöht werden.  Zudem gibt es für Baustellen mit Meldedatum ab 1. März 2023 eine Art „Verpflichtung zur Angemessenheitskotrolle“. Was soll das bedeuten und schaffen diese Maßnahmen Klarheit in der Materie?

Das neue Hinweissystem

Aufgrund der erhaltenen Daten über die Baustellenmeldungen, versendet die zuständige Bauarbeiterkassa, an die Auftraggeber und die ausführenden Unternehmen via PEC-Mail Hinweise, mit der Aufforderung den jeweiligen Vorschriften nachzukommen (Eingabe der Daten in die Edilconnect Datenbank usw.).

Wie bekannt, unterliegen alle öffentlichen Baustellen der Angemessenheitskontrolle und private Baustellen mit einem Gesamtwert von mehr als 70.000 Euro.

Zu jedem dritten des Monats erhält das ausführende Unternehmen eine Aufstellung zum Stand der Angemessenheit auf der Baustelle.

Bei Baustellen mit einer Dauer von mehr als 30 Tagen, wird 20 Tage vor vorgesehenem Baustellenende ein Hinweis an Auftraggeber und ausführendem Unternehmen versendet, dass die Angemessenheitskontrolle angefragt werden soll, bevor dar Endabrechnung für die Arbeiten gemacht wird.

Strengere Handhabung ab dem 1. März 2023

Bisher wurden die Arbeitsstunden auf Baustellen oft nicht den entsprechenden Baustellen über die Plattform Edilconnect zugewiesen, weil Auftraggeber und ausführende Unternehmen passiv blieben und die Angemessenheitskontrolle nicht durchführten und die Bescheinigung zur Angemessenheit nicht verlangten.

Für alle Baustellen, welche ab dem 1. März 2023 gemeldet werden, führen die Sozialpartner eine Art Verpflichtung zur Angemessenheitskontrolle ein.

Wird bei diesen Baustellen bei der automatischen Kontrolle in der Edilconnect Datenbank festgestellt, dass der gemeldete Arbeitsaufwand für die entsprechende Baustelle angemessen ist, so erhalten Auftraggeber und ausführendes Unternehmen die Aufforderung sich die Bescheinigung der Angemessenheit über das Portal (www.congruitanazionale.it) runterzuladen.

Ist die automatische Kontrolle hingegen negativ, wird der Auftraggeber via PEC-Mitteilung aufgefordert die Bescheinigung anzufordern und den Endsaldo für die betreffende Baustelle nicht zu bezahlen, bevor eine positive Bescheinigung der Angemessenheit des Arbeitsaufwands vorliegt.

Weiters wird darauf hingewiesen, dass das ausführende Unternehmen in die nationale Datenbank für irreguläre Unternehmen (Banca nazionale delle imprese irregolari – Bni) eingetragen wird, falls die Situation zur Baustelle nicht innerhalb von 15 Tagen, ab erhalt dieser PEC-Mitteilung, berichtigt wird. Die Eintragung in dieses Register hat zur Folge, dass die Bauarbeiterkassa auch das „normale“ DURC zur Bestätigung der Ordnungsgemäßen Beitragszahlung nicht mehr positiv ausstellt.

Diese besagte letzte PEC-Mitteilung erfolgt nach Abschluss einer gemeldeten Baustelle, und zwar am ersten Werktag nach Ende des Monats, in welchem die Beitragsmeldung an die Bauarbeiterkassa übermittelt wird.

Für die Handhabung der Baustellenmeldungen im Edilconnect wird es also immer wichtiger, dass alle Baustellen korrekt gemeldet werden und die Arbeitsstunden der Mitarbeiter (auch Familienmitglieder, Gesellschafter u.a.) den einzelnen Baustellen zugewiesen werden. Zu beachten ist auch, dass die Angemessenheitskontrolle auch für Baustellen gilt, wenn Anfangs der Wert der Baustelle noch unter 70.000 Euro war und der Grenzwert erst mit der Zeit überschritten wurde.

Die monatliche Meldung der Arbeitsstunden stellt sowohl für Baubetriebe – als auch für uns - einen Mehraufwand dar. Betriebe, die die Bestimmungen nicht einhalten, riskieren erhöhte Kosten, welche durch rückwirkende Richtigstellungen anfallen können und auch für eventuelle Ausgleichzahlungen.

Die Zuweisungen der Arbeitsstunden zu den richtigen Baustellen können entweder von uns, über das Portal MUT der Bauarbeiterkassa gemacht werden, oder die Arbeitsstunden können direkt über Datenbank Edilconnect eingetragen werden. In diesen Fällen beziehen wir die Daten aus Edilconnect für die monatliche MUT Meldung an die Bauarbeiterkassa.

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