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Gastbeiträge
Dienstag, 18. Februar 2025
Ausgabe: Elasberater März 2025

EU AI Act: Keine generelle Schulungspflicht – Wer muss sich weiterbilden?

EU AI Act: Keine generelle Schulungspflicht – Wer muss sich weiterbilden?

Die Regulierung künstlicher Intelligenz nimmt mit dem EU AI Act konkrete Formen an. Ein zentraler Punkt ist die Schulungspflicht, die allerdings nicht pauschal für alle Unternehmen oder Mitarbeiter gilt. Viele Unternehmer fragen sich: Müssen jetzt alle Mitarbeiter KI-Fortbildungen absolvieren?

Die Antwort lautet nein – aber für bestimmte Personen gibt es klare Anforderungen.

 

Wer muss geschult werden? 

Der EU AI Act legt fest, dass nur Unternehmen, die sogenannte Hochrisiko-KI-Systeme entwickeln oder nutzen, eine Schulungspflicht haben. Das betrifft insbesondere:

  • Unternehmen, die KI in sensiblen Bereichen einsetzen (z. B. im Gesundheitswesen, in der Justiz oder für Kreditentscheidungen).
  • Betreiber von Hochrisiko-KI-Systemen, die rechtlich oder sicherheitskritische Entscheidungen beeinflussen.
  • Mitarbeiter, die diese KI-Systeme entwickeln, verwalten oder überwachen

Für diese Gruppen schreibt die Verordnung vor, dass sie über ausreichende KI-Kompetenz verfügen müssen, was regelmäßige Weiterbildungen oder Schulungen erforderlich macht.


Wer ist nicht betroffen?

Für alle anderen Unternehmen und deren Mitarbeiter gibt es keine generelle Schulungspflicht. Wer KI-Tools wie ChatGPT, Midjourney oder Automatisierungssoftware im Büroalltag nutzt, ist nicht verpflichtet, eine Fortbildung zu absolvieren. 


Warum ist das wichtig?

Der EU AI Act soll Verbraucherschutz, Transparenz und Sicherheitsstandards in der KI-Nutzung stärken, ohne unnötige Bürokratie aufzubauen. Die Schulungspflicht ist also gezielt auf Risikobereiche ausgerichtet und soll sicherstellen, dass diejenigen, die KI mit hoher Tragweite einsetzen, über das nötige Know-how verfügen.

Für Unternehmen bedeutet das:

  • Kein unnötiger Schulungsaufwand für alle Mitarbeiter
  • Klare Verpflichtung für Hochrisiko-KI-Betreiber
  • Verlässlicher rechtlicher Rahmen für den Einsatz von KI

Fazit

Der EU AI Act betrifft nicht jedes Unternehmen gleichermaßen – die Schulungspflicht ist spezifisch und zielgerichtet. Wer keine Hochrisiko-KI einsetzt, muss keine Änderungen vornehmen. Wer in betroffenen Bereichen tätig ist, sollte sich jedoch mit den Anforderungen auseinandersetzen und geeignete Schulungsmaßnahmen einplanen.

 Haben Sie Fragen zur praktischen Umsetzung? Lassen Sie sich beraten, wie Ihr Unternehmen am besten auf den neuen Rechtsrahmen vorbereitet ist! 


Wir bedanken uns herzlich bei Tatjana Finger (KI-Expertin) für die Erstellung des Gastartikels.

Tatjana  Finger
Zertifizierte KI Managerin
CEO econn srls - Expertenteam consult4ai

+39 3356693326
tatjana.finger@consult4ai.com
tatjana.finger@econn-social.org

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