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Dienstag, 7. Januar 2025
Ausgabe: Elasberater Januar 2025

Zur Erinnerung: Einkommensgrenzen Steuerfreibeträge für Kinder und Ehepartner

Zur Erinnerung: Einkommensgrenzen Steuerfreibeträge für Kinder und Ehepartner

Die Einkommensgrenze für zu Lasten lebende Kinder bis 24 Jahren beträgt 4.000 Euro pro Jahr. Für Kinder ab 25 Jahren und Ehepartner greift hingegen das Einkommenlimit von 2.840,51 Euro

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