Donnerstag, 8. Januar 2026 Ausgabe: Elasberater Januar 2026
Zur Erinnerung: Einkommensgrenzen Steuerfreibeträge für Kinder und Ehepartner
Die Einkommensgrenze für zu Lasten lebende Kinder bis 24 Jahren beträgt 4.000 Euro pro Jahr. Für Kinder ab 25 Jahren und Ehepartner greift hingegen das Einkommenlimit von 2.840,51 Euro.