Auch für das Jahr 2023 können private Arbeitgeber Benzingutscheine im Wert von maximal 200 Euro den Arbeitnehmenden zur Verfügung stellen. Diese Gutscheine sind beitrags- und steuerfrei und zählen somit nicht zum Einkommen. Gleich wie im letzten Steuerjahr gilt die Freigrenze zusätzlich zu den Bestimmungen von Artikel 51 des TUIR über Fringe Benefit.