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Sonntag, 6. Oktober 2024
Ausgabe: Elasberater Oktober 2024

Senkung Leitzinssatz – Auswirkungen auf verspätete Zahlungen und Fringe Benefit Darlehen

Senkung Leitzinssatz – Auswirkungen auf verspätete Zahlungen und Fringe Benefit Darlehen

Die europäische Zentralbank hat den Leitzinssatz mit 18. September 2024 von 4,25% auf 3,65% reduziert. Durch diese Änderung verringern sich auch die Kosten für Zins- und Strafzahlungen bei verspäteten Beitrags- und Steuerzahlungen. Zu beachten ist auch die Auswirkung auf den Wert der Sachentlohnung bei Geldleihen an Arbeitnehmende.

Verspätete Zahlungen an INPS und INAIL

Die öffentlichen Ämter INAIL und INPS passen die Höhe der verlangen Strafzahlungen und Zinssätze an den Hauptreferenzzinssatz (auch Leitzinssatz genannt) an. Diese Anpassung ist gesetzlich so vorgesehen und verringert die Kosten für die Strafzahlung bei verspäteten Einzahlungen und den Zuschlag, welcher bei Ratenzahlungen angewandt wird.



Fringe Benefit Darlehen

Zudem hat die Reduzierung des Leitzinssatzes auch Auswirkungen auf die Berechnung der Sachentlohnung, wenn einem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber eine Geldleihe zugestanden wurde. Der zu berechnende geldwerte Vorteil ist 50% der nicht eingehobenen Zinsen, wobei man sich bei der Berechnung an den Leitzinssatz zum Zeitpunkt der Unterzeichnung zu halten hat.

Der errechnete Betrag für die Sachentlohnung wird auf dieselbe Art gehandhabt wie auch andere Sachentlohnungen und mit diesen summiert. Ab einem Wert von 258,23 Euro im Steuerjahr sind deshalb auch Sozialabgaben und Einkommenssteuer für die gesamte Sachentlohnung zu bezahlen. Für das Jahr 2024 wurde dieser Schwellenwert auf 1.000,00 (ohne zu Lasten lebende Kinder) und 2.000,00 Euro (mit zu lasten lebenden Kindern)  angehoben.

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