Das neue Prämiensystem „ProAbility“ ersetzt die bisherigen Beiträge für die Anstellung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen, die bis zum Jahr 2023 gewährt wurden. Einige erste Informationen zum neuen Prämiensystem finden Sie auf der Internetseite des zuständigen Amtes unter diesem Link: Seite Amt für Arbeitsmarktintegration
Kurz zusammengefasst:
Es wird zwei verschiedene Prämien geben:
- Anstellungsprämie
- Stabilitätsprämie
Die Höhe der ausbezahlten Prämie variiert je nach Invaliditätsgrad, Dauer des Arbeitsverhältnisses und ob die gesetzliche Pflichtquote zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderung erfüllt ist oder nicht. Die Anstellungsprämie wird bis zu 4.000 Euro betragen, die Stabilitätsprämie bis zu 9.000 Euro. Sehen Sie dazu die Berechnungstabelle im Anhang.
Voraussetzungen für Arbeitnehmer und Arbeitsverhältnis:
Anstellungsprämie
- Für Anstellungen im Bezugsjahr
- Vertragslaufzeit von mindestens 180 Tagen (für Saisonverträge gibt es eine eigene Regelung)
- Die angestellte Person darf vorher nicht beim selben Arbeitgeber beschäftigt gewesen sein
Stabilitätsprämie
- Für bestehende Arbeitsverhältnisse
- Kann innerhalb von drei Jahren nach der Einstellung beantrag werden
Allgemeine Voraussetzungen (für beide Prämientypen)
- Eine Zivilinvalidität des Arbeitnehmers von 46 % oder Arbeitsinvalidität von 34 %
- Bei Teilzeitverträgen müssen mindestens 15 Wochenstunden gearbeitet werden (12 Wochenstunden im Fall von Sozialgenossenschaften)
- Meldeamtlicher Wohnsitz des Arbeitnehmers und dessen Arbeitssitz müssen in der Provinz Bozen liegen
- Die Sozialabgaben (INPS, INAIL und evtl. Bauarbeiterkassa) müssen von Seiten des Arbeitgebers ordnungsgemäß einbezahlt werden
- Die Prämien sind nicht mit anderen Förderungen für denselben Zweck kombinierbar
- Personen mit Altersrente sind nicht förderfähig
Betreffend den Antrag gibt es noch einige offene Fragen. Einige dieser offenen Punkte versucht das zuständige Amt unter der Rubrik „Fragen & Antworten zu ProAbility“ auf seiner Internetseite zu beantworten. Einige andere Fragen werden in den kommenden Wochen geklärt werden. Wir werden Sie dazu nochmals ausführlicher informieren.
Wichtig ist vorerst, dass Sie uns bitte bis zum 15. Januar 2024 Bescheid geben, falls wir den möglichen Antrag für Sie über die Internetseite stellen sollen. Beachten Sie, dass Arbeitnehmer und Betrieb die Voraussetzungen im Jahr 2024 erfüllen müssen. Der Antrag wird also rückwirkend für 2024 gestellt.
Wieso ist das wichtig? Wir müssen dafür eine Vollmacht einholen und bei der Provinz Bozen hinterlegen. Nach der Hinterlegung werden einige Arbeitstage vergehen, bis der Antrag effektiv gestellt werden kann. Es ist uns deshalb wichtig, dass wir die nötigen Schritte rechtzeitig unternehmen, um die Antragsfrist einzuhalten.
Stellen Sie den Antrag selbst? Dann müssen Sie auch eine Person im Betrieb als Antragsteller bevollmächtigen (Vertretung beantragen). Sehen Sie dazu den Punkt „Zugangsvoraussetzungen“ auf der Internetseite des Amtes.
