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Beiträge und Begünstigungen
Freitag, 4. April 2025
Ausgabe: Elasberater April 2025

Maxideduzione Lohnkosten 2024: Unterlagen? Kein Problem!

Maxideduzione Lohnkosten 2024: Unterlagen? Kein Problem!

Unternehmen und Freiberufler können für die Bezugsjahre 2024 und 2025 einen erhöhten Abschreibungssatz für bestimmte Lohnkosten geltend machen. Auch wenn diese Abschreibung sehr wahrscheinlich von Ihrem Steuerberater durchgeführt wird, sind dennoch wir diejenigen, die die Daten auf Ihren Wunsch liefern.

Es ist keine Neuigkeit mehr, dass Unternehmen und Freiberufler, die Zahl ihrer unbefristet beschäftigten Mitarbeiter im Vergleich zum vorangegangenen Steuerjahr erhöht haben, 120 % der Lohnkostendifferenz zum Vorjahr abschreiben können. Wenn die Einstellungen Arbeitskräfte aus besonders schutzbedürftigen Gruppen wie z.B. Invaliden betreffen, erhöht sich die Absetzbarkeit auf 130 %.

 

Die „Maxi deduzione“ ist eine hervorragende Möglichkeit, die Steuerlast zu senken und gleichzeitig neue Arbeitsplätze zu schaffen. Unternehmen sollten sicherstellen, dass sie alle erforderlichen Dokumente und Nachweise bereithalten, um die Abzüge geltend zu machen.

Hatten Sie im letzten Jahr einen starken Mitarbeiterzuwachs? Dann stehen die Chancen gut, dass Sie Anspruch auf diese Begünstigung haben! Sollten Sie auf Grund unserer Daten einen möglichen Anspruch haben, so werden Sie oder Ihren Steuerberater aktiv von uns informiert. Wir unterstützen Sie gerne bei der Bereitstellung der notwendigen Daten für die „Maxi deduzione“. Sollten Sie oder Ihr Steuerberater sich fragen, ob Sie Anspruch haben oder Daten benötigen, stellen unsere Kundenberater Ihnen gerne die relevanten Informationen und Dokumente schnell und effizient bereit, damit Sie die Steuervergünstigungen optimal nutzen können.

Denken Sie daran, dass Sie auch dann Anspruch darauf haben, wenn Sie im Laufe des Jahres Unternehmensfusionen-spaltungen-verschmelzungen und -umwandlungen durchgeführt haben, und auch dann, wenn Sie Ihre Bilanz zu einem anderen Datum als dem 31.12. abschließen. In diesen Fällen müssen Sie ausdrücklich bei uns nachfragen, damit wir Ihnen die erforderlichen Daten zur Verfügung stellen können 

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