Ab der Steuerperiode 2025 wird der IRAP-Steuersatz um 1,22 Prozentpunkte für Steuerpflichtige reduziert, welche die in der Provinz Bozen unterzeichneten Kollektivverträge der ersten oder zweiten Ebene anwenden. Dies gilt sowohl für territoriale Abkommen, die ab dem 1. Januar 2022 unterzeichnet wurden, als auch für Betriebsabkommen.
Diese Abkommen müssen von den repräsentativsten Gewerkschaftsorganisationen auf Landesebene oder von betrieblichen Gewerkschaftsvertretungen unterzeichnet und entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen hinterlegt worden sein. Sie dürfen nicht verfallen sein und müssen mindestens ein zusätzliches Lohnelement enthalten, das gemäß dem jeweiligen Abkommen ordnungsgemäß ausgezahlt wird.
Ab der Steuerperiode 2025 wird die Reduzierung des IRAP-Steuersatzes um 1,22 Prozentpunkte auch für die Unternehmen gewährt, die Ergebnisprämien auszahlen, die vor dem 29. Oktober 2024 in Übereinstimmung mit den unterzeichneten territorialen Sektorenabkommen eingeführt wurden.