Ab der Steuerperiode 2025 können Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen eine Senkung des Steuersatzes der Regionalen Wertschöpfungssteuer (IRAP) geltend machen. Der Steuersatz sinkt dabei von 3,9 % auf 2,68 % – also um 1,22 Prozentpunkte.
Die Reduzierung gilt für Steuerpflichtige, die Kollektivverträge der ersten oder zweiten Ebene anwenden, die in der Provinz Bozen unterzeichnet wurden. Grundvoraussetzungen sind, dass diese Abkommen mindestens ein zusätzliches Lohnelement enthalten, das ordungsgemäß ausbezahlt wird, und nicht abgelaufen sind. Zudem gilt die Reduzierung nur für Abkommen, die ab dem 1. Januar 2022 unterzeichnet wurden.
Die Abkommen müssen außerdem entweder von den repräsentativsten Gewerkschaftsorganisationen auf Landesebene oder von betrieblichen Gewerkschaftsvertretungen unterzeichnet und hinterlegt worden sein.
Folgende territoriale Abkommen/Kollektivverträge der Provinz Bozen erfüllen derzeit die Voraussetzungen für die IRAP-Reduzierung:
- Handel
- Metallhandwerk
- Gastgewerbe
- Bauhandwerk und Bauindustrie
- Landwirtschaft / Gartenbau
- Freiberuf
- Körperpflege (Friseur, Kosmetik)
- Holzhandwerk
- Bäckereien
Für Ihre Mitarbeiter, die unter einen der oben erwähnten Kollektivverträge fallen, kann Ihr Wirtschaftsberater die Begünstigung anwenden, ohne dass ein zusätzliches Abkommen nötig ist.
Auch Unternehmen, die Ergebnisprämien bzw. Produktionsprämien im Rahmen eines Betriebsabkommens auszahlen, profitieren von dieser Reduzierung – sofern diese Abkommen vor dem 29. Oktober 2024 in Übereinstimmung mit den unterzeichneten territorialen Sektorenabkommen eingeführt wurden.
In Ihrem Unternehmen findet weder einer der oben erwähnten Kollektivverträge Anwendung noch wird eine Produktionsprämie ausbezahlt? Geben Sie uns einfach Bescheid. Wir nehmen gerne Kontakt mit Ihrem Wirtschaftsberater auf, um über den möglichen Abschluss eines Abkommens zu sprechen.