Nachfolgend eine klare und aktuelle Übersicht der für 2026 gültigen Beitragssätze:
1. Mitarbeitende ohne andere Sozialversicherungen
- 35,03 % für Personen, die Anspruch auf DIS‑COLL haben
- 33,72 % für Personen ohne Anspruch auf DIS‑COLL
2. Freiberufler
- 26,07 % für Freiberufler, die nicht in anderen Pflichtversicherungskassen versichert sind
3. Personen, die bereits eine Rente beziehen oder eine andere Pflichtversicherung haben
- 24 %
Was bedeutet das für die Beitragszahler?
Die Bestätigung der Beitragssätze ermöglicht eine bessere Planung der finanziellen Belastungen für das Jahr 2026 — ohne unerwartete Erhöhungen. Auftraggebende Unternehmen sowie Freiberufler mit Mehrwertsteuernummer können ihre Tätigkeit somit mit größerer Stabilität und finanzieller Vorhersehbarkeit fortsetzen.
