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Beiträge und Begünstigungen
Donnerstag, 5. März 2026
Ausgabe: Elasberater März 2026

INPS Sonderverwaltung „Gestione Separata“: Beitragssätze für 2026 bestätigt

INPS Sonderverwaltung „Gestione Separata“: Beitragssätze für 2026 bestätigt

Mit Beginn des Jahres 2026 hat das INPS die neuen Vorgaben für die Gestione Separata veröffentlicht und bestätigt, dass die Beitragssätze unverändert gegenüber 2025 bleiben. Eine gute Nachricht für Selbstständige und Mitarbeitende in koordinierter Zusammenarbeit, die im Laufe des Jahres keine zusätzlichen Beitragsbelastungen zu erwarten haben.

 

Nachfolgend eine klare und aktuelle Übersicht der für 2026 gültigen Beitragssätze:

1. Mitarbeitende ohne andere Sozialversicherungen

  • 35,03 % für Personen, die Anspruch auf DIS‑COLL haben
  • 33,72 % für Personen ohne Anspruch auf DIS‑COLL

2. Freiberufler

  • 26,07 % für Freiberufler, die nicht in anderen Pflichtversicherungskassen versichert sind

3. Personen, die bereits eine Rente beziehen oder eine andere Pflichtversicherung haben

  • 24 %

Was bedeutet das für die Beitragszahler?

Die Bestätigung der Beitragssätze ermöglicht eine bessere Planung der finanziellen Belastungen für das Jahr 2026 — ohne unerwartete Erhöhungen. Auftraggebende Unternehmen sowie Freiberufler mit Mehrwertsteuernummer können ihre Tätigkeit somit mit größerer Stabilität und finanzieller Vorhersehbarkeit fortsetzen.

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