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Beiträge und Begünstigungen
Montag, 4. März 2024
Ausgabe: Elasberater März 2024

INPS Höchst- und Mindestbeitragssatz 2024 - Zusätzlicher Beitrag von 1%

INPS Höchst- und Mindestbeitragssatz 2024 - Zusätzlicher Beitrag von 1%

Das INPS hat die aktualisierten Höchst- und Mindestbeitragsgrenzen für das Jahr 2024 mitgeteilt.

Im Folgenden finden Sie die aktuellen Beträge.

JÄHRLICHE BEITRAGSHÖCHSTGRENZE

Die jährliche Beitragshöchstgrenze für Arbeitnehmer, die nach dem 31. Dezember 1995 der gesetzlichen Rentenversicherung beigetreten sind, und für Arbeitnehmer, die sich für das Beitragssystem entschieden haben, beträgt 119.650 €. Diese Höchstgrenze gilt auch für die Einzahlung in die getrennte Pensionskasse (z. B. für Verwalterentschädigungen).

 

BEITRAGSMINDESTGRUNDLAGE

Die Beitragsmindesgrundlage für lohnabhängige Arbeitnehmer wird wie folgt festgelegt:

  • Das monatliche Minimum beträgt 598,61 €.
  • Das Tagesminimum beträgt 56,87 €.

ZUSATZBEITRAG VON 1%

Der Zusatzbeitrag zu Lasten Arbeitnehmer wird bei Erreichen und Überschreiten der folgenden Grenzen fällig:

  • Jahresgehalt: 55.008 €
  • monatlicher Betrag: 4.584 €

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