JÄHRLICHE BEITRAGSHÖCHSTGRENZE
Die jährliche Beitragshöchstgrenze für Arbeitnehmer, die nach dem 31. Dezember 1995 der gesetzlichen Rentenversicherung beigetreten sind, und für Arbeitnehmer, die sich für das Beitragssystem entschieden haben, beträgt 119.650 €. Diese Höchstgrenze gilt auch für die Einzahlung in die getrennte Pensionskasse (z. B. für Verwalterentschädigungen).
BEITRAGSMINDESTGRUNDLAGE
Die Beitragsmindesgrundlage für lohnabhängige Arbeitnehmer wird wie folgt festgelegt:
- Das monatliche Minimum beträgt 598,61 €.
- Das Tagesminimum beträgt 56,87 €.
ZUSATZBEITRAG VON 1%
Der Zusatzbeitrag zu Lasten Arbeitnehmer wird bei Erreichen und Überschreiten der folgenden Grenzen fällig:
- Jahresgehalt: 55.008 €
- monatlicher Betrag: 4.584 €