Betriebe, die im Jahr 2024 niedrigere Lohnkosten als im Vorjahr haben werden (z.B. durch Betriebsschließungen oder durch die Abtretung eines Betriebszweigs), können um eine verminderte Prämienberechnung ansuchen. Sobald das INAIL den Antrag genehmigt hat, müssen Arbeitgeber lediglich auf den „geringeren“ Lohnaufwand die Unfallversicherungsprämie vorauszahlen.
Interessiert? Bitte teilen Sie Ihrem Kundenberater die Veränderungen in ihrem Betrieb rechtzeitig mit. Den Rest erledigen wir.