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Dienstag, 14. Januar 2025

Fringe Benefits: Beibehaltung der erhöhten Limits bis 2027

Fringe Benefits: Beibehaltung der erhöhten Limits bis 2027

Mit dem Haushaltsgesetz 2025 wurde die Anhebung der steuerfreien Grenze für Fringe Benefits für den Dreijahreszeitraum 2025-2027 bestätigt.

Die Grenzen von 1.000,00 € für alle Arbeitnehmer und 2.000,00 € für Arbeitnehmer mit zu Lasten lebenden Kindern bleiben also unverändert. 

Was sind Fringe Benefits?

Fringe Benefits sind Sachleistungen. Neben den klassischen Fringe Benefits wie Wertgutscheine, Autos, Handys oder Darlehen zählen im Dreijahreszeitraum 2025-2027 auch folgende Leistungen dazu: 

  • die Erstattung von Wasser, Strom und Gas;
  • Zinsen für Darlehen für die Hauptwohnung;
  • Kosten für die Miete der Hauptwohnung.
 

Was muss der Arbeitnehmer für die Anwendung der höheren Grenze von 2.000€ vorlegen?

Er muss eine Eigenerklärung ausfüllen in der er seinen Anspruch auf das höhere Limit bescheinigt und die Steuernummer seines zu Lasten lebenden Kinder angeben. Ohne diese Eigenerklärung kann die höhere Freigrenze nicht angewendet werden.

Wann ist ein Kind zu Lasten lebendend?

Das Kind ist zu Lasten lebenden, wenn:

  • das Kind - wenn es jünger als 24 Jahre alt ist - ein jährliches Einkommen von nicht mehr als 4.000 € hat;
  • das Kind - wenn es älter als 24 Jahre ist - ein jährliches Einkommen von nicht mehr als 2.840,51 € hat.

Was muss der Arbeitgeber tun, um die Höchstgrenze von 2.000 € anzuwenden?

Er muss sich versichern, dass er die Eigenerklärung des Arbeitnehmers erhalten hat, und muss sie aufbewahren.

Er muss der internen Gewerkschaftsvertretung (RSU), falls vorhanden, eine Mitteilung über die Anwendung der höheren Grenze zukommen lassen. Die Agentur für Einnahmen hat klargestellt, dass diese Mitteilung spätestens am Ende des Jahres erfolgen kann.

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