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Beiträge und Begünstigungen
Montag, 6. November 2023
Ausgabe: Elasberater November 2023

Fringe Benefits 2023: Das sollten Sie nicht verpassen

Fringe Benefits 2023: Das sollten Sie nicht verpassen

Wir möchten Sie daran erinnern, dass bis Ende 2023 eine erhöhte Steuerfreigrenze für Fringe Benefits gilt. Gerne erklären wir Ihnen noch einmal kurz, was die wichtigsten Punkte sind.

Unser Gesetzgeber hat beschlossen, dass für 2023 die Steuerfreigrenze für Sachbezüge auf 3.000 Euro angehoben wird. Diese Erhöhung gilt allerdings nur für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit mindestens einem steuerlich zulasten lebenden Kind.

Um in den Genuss der erhöhten Begünstigung zu kommen, dürfen die Kinder im Steuerjahr 2023 kein zu versteuerndes Einkommen von mehr als 4.000,00 Euro erzielt haben. Für Kinder über 24 Jahre liegt die Grenze bei 2.840,51 Euro. Beide Elternteile können die Vergünstigung in Anspruch nehmen, unabhängig davon, wer die Kinder in der Steuererklärung angibt. Das Kind muss lediglich „potenziell“ zulasten lebend sein. Zudem müssen Arbeitnehmer eine Erklärung abgeben, in welcher sie das zu Lasten lebende Kind anführen.

Nur für das heurige Jahr und nur für Arbeitnehmer mit Kinder zu Lasten können Arbeitgeber auch die Kosten für Gas, Wasser und Strom innerhalb der Grenze von 3.000 Euro steuerfrei erstatten. Hierfür müssen Arbeitnehmer eine Eigenerklärung auszufüllen. Es können nur Rechnungen erstattet werden, die sich auf das Jahr 2023 beziehen.

Für alle anderen Arbeitnehmer bleibt die steuerfreie Grenze bei 258,23 Euro und es besteht nicht die Möglichkeit die Kosten für Gas, Wasser und Strom rückerstattet zu bekommen.

 

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