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Freitag, 4. April 2025
Ausgabe: Elasberater April 2025

Förderung zur Zertifizierung der Gleichstellung der Geschlechter für kleine und mittlere Betriebe

Förderung zur Zertifizierung der  Gleichstellung der Geschlechter für kleine  und mittlere Betriebe

Nutzen Sie jetzt die Chance, Fördermittel für die Zertifizierung der Geschlechtergleichstellung zu erhalten und profitieren Sie von finanzieller Unterstützung für Ihr Unternehmen. Gerne zeigen wir Ihnen, was Sie wissen müssen.

Kleinst-, Klein- und mittelständische Unternehmen können um Beiträge für Zertifizierungsdienste für die Gleichstellung der Geschlechter ansuchen. Um die Förderung zu erhalten, muss das Unternehmen einen Kostenvoranschlag der beauftragten Zertifizierungsstelle zusammen mit dem Förderantrag einreichen.

Die Förderung deckt die Kosten für die Erstausstellung der Zertifizierung bis zu einem Höchstbetrag von 1.200,00 € pro Audittag, mit einem Gesamtlimit von 10.245,00 €. Förderfähig sind nur Dienstleistungen für die Erstausstellung der Zertifizierung, einschließlich Antragsprüfung, Dokumentenprüfung, Vor-Ort-Prüfung und Ausstellung des Zertifikats. Andere Dienstleistungen wie Vor-Audit, zusätzliche Audits, jährliche Überwachung und Erneuerung sind nicht abgedeckt.

Um die Förderung zu nutzen, muss das Unternehmen die technischen Unterstützungs- und Begleitdienste innerhalb von 9 Monaten nach Gewährung der Förderung und spätestens bis zum 30. Juni 2026 in Anspruch nehmen. Auf begründeten Antrag kann eine Verlängerung um einen Monat gewährt werden.


Darüber hinaus sind Fördermittel für technische Unterstützungs-, Begleit- und Zertifizierungsdienste zur Geschlechtergleichstellung gemäß UNI/PdR 125:2022 verfügbar. Diese Fördermittel werden vom Durchführungsorgan in Form von Gutscheinen gewährt und beinhalten Treffen zwischen Ihrem Unternehmen und einem beauftragten Experten sowie Zertifizierungsdienste durch in der Liste eingetragene Zertifizierungsstellen:

  1. Analyse der Prozesse und technische Managementunterstützung: Bis zu 4 Tage Unterstützung zur Analyse der Unternehmensprozesse, Identifizierung der Lücken im Vergleich zu den Anforderungen der UNI/PdR 125:2022, Anpassung von Dokumenten und Instrumenten des Gender-Management-Systems, Implementierung des Systems und Überwachung der Leistungsindikatoren.
  2. Vorprüfung der Konformität: 1 Tag Unterstützung zur Überprüfung der Konformität des von Ihrem Unternehmen eingeführten Managementsystems mit den Anforderungen der UNI/PdR 125:2022.

Die anerkannten Förderbeträge sind:

  • bis zu 1.639,34 € für Analyse- und technische Managementunterstützungsdienste.
  • bis zu 409,84 € für die Vorprüfung der Konformität.

Die Förderanträge können bis zum 18. April 2025 um 16:00 Uhr ausschließlich online über die Website restart.infocamere.it eingereicht werden, die mit SPID/CIE/CNS zugänglich ist. Der Antrag muss spezifische digital signierte Anhänge und eine einzige PEC-Adresse für die Kommunikation enthalten.


Beiliegend finden Sie die entsprechende Mitteilung der Gleichstellungsreferentin der Autonomen Provinz Bozen, Frau Hofer Brigitte. 

Anhang

descriptionFörderung zur Zertifizierung der Gleichstellung der Geschlechter für kleine und mittlere Betriebe Nuovi contributi nella certificazione della p.pdf

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