Wer kann die Begünstigung in Anspruch nehmen?
Die Steuerermäßigung gilt für Unternehmen, die:
- einen territorialen Kollektivvertrag der Provinz Bozen anwenden, der ein zusätzliches Lohnelement vorsieht, oder
- Produktionsprämien gemäß einem gültigen Betriebsabkommen auszahlen.
Voraussetzungen im Detail
Damit die Begünstigung greift, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
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Vertragliche Grundlage
- Territorialer Kollektivvertrag oder Betriebsabkommen mit zusätzlichem Lohnelement oder Produktionsprämie.
- Der Vertrag muss nach dem 1. Januar 2022 unterzeichnet worden sein und zum 31. Dezember des betreffenden Steuerjahres gültig sein.
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Gewerkschaftliche Unterzeichnung
- Die Abkommen müssen von den repräsentativen Gewerkschaften auf Landesebene oder deren betrieblichen Vertretungen unterzeichnet sein.
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Formgerechte Hinterlegung
- Die Abkommen müssen ordnungsgemäß hinterlegt sein – entweder beim Arbeitsinspektorat der Provinz Bozen oder über die Website des Arbeitsministeriums.
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Fristgerechte Auszahlung
- Die zusätzlichen Lohnelemente müssen ordnungsgemäß und innerhalb der Frist für die IRAP-Erklärung ausbezahlt werden.
Wichtiger Hinweis
Die Steuerbegünstigung betrifft ausschließlich IRAP-pflichtige Unternehmen.
Fragen zur Umsetzung?
Bei weiteren Fragen zur Anwendung der IRAP-Begünstigung oder zur Prüfung der Voraussetzungen wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Kundenberater. Wir unterstützen Sie gerne bei der konkreten Umsetzung.