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Beiträge und Begünstigungen
Freitag, 4. August 2023
Ausgabe: Elasberater August 2023

Erhöhung der Beitragsbefreiung ab 1. Juli 2023

Erhöhung der Beitragsbefreiung ab 1. Juli 2023

Wussten Sie, dass die bisherige Beitragsbefreiung vom 1. Juli bis 31. Dezember 2023 um 4% erhöht wird?

Ab Juli 2023 wird die Reduzierung der Sozialbeiträge wie folgt berechnet: 

  • 7%, wenn die monatliche Beitragsgrundlage 1.923 Euro nicht übersteigt;
  • 6%, wenn die monatliche Beitragsgrundlage zwischen 1.923 Euro und 2.692 Euro liegt.

An wen richtet sich die Befreiung?

Die Befreiung gilt für alle Arbeitnehmer. Es ist egal, ob sie im öffentlichen oder privaten Sektor beschäftigt sind. 

Welche Arbeitnehmer sind von der Befreiung der Sozialbeiträge nicht betroffen?

Nur die Hausangestellten.

Was sind die Auswirkungen auf das 13. Monatsgehalt? 

Die Erhöhung des Prozentsatzes der Beitragsbefreiung hat keinen Einfluss auf das 13. Monatsgehalt, da hierfür weiterhin die alten Porzentsätze angewandt werden.

Damit gilt für das 13. Monatsgehalt weiterhin eine Reduzierung von 3%, wenn die Beitragsgrundlage 1.923 Euro nicht übersteigt, und 2%, wenn die Beitragsgrundlage 2.692 Euro nicht übersteigt.

Wenn das 13. Monatsgehalt monatlich ausbezahlt wird, beträgt die Reduzierung 3%, wenn die Beitragsgrundlage 160 Euro nicht übersteigt, und 2%, wenn die Beitragsgrundlage 224 Euro nicht übersteigt.

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