Für Arbeitgeber ist es wichtig, die neuen Änderungen in Bezug auf die Beiträge für Handelsvertreter ab dem 1. Januar 2025 zu beachten. Hier sind die Details:
Für Agenten "plurimandatario" wurde der jährliche Mindestbeitrag auf 507 Euro festgelegt, was einer vierteljährlichen Zahlung von 126,75 Euro entspricht. Der jährliche Höchstbetrag für Provisionen beträgt 30.057,00 Euro, was einem maximalen Beitrag von 5.109,69 Euro entspricht.
Für Agenten "monomandatario" beträgt der jährliche Mindestbeitrag 1.011 Euro, was einer vierteljährlichen Zahlung von 250,50 Euro entspricht. Der jährliche Höchstbetrag für Provisionen liegt bei 45.085 Euro, was einem maximalen Beitrag von 7.664,45 Euro entspricht.