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Beiträge und Begünstigungen
Freitag, 4. April 2025
Ausgabe: Elasberater April 2025

Die Regionale Zusatzsteuer der Provinz Bozen

Die Regionale Zusatzsteuer der Provinz Bozen

Wissen Sie, wie sie berechnet wird?

Für das Steuerjahr 2025 bleiben die Prozentsätze der regionalen Zussatzsteuer im Vergleich zum Vorjahr unverändert:

  • Bis zu einem Einkommen von 50.000€ gilt ein Satz von 1,23 %;
  • Über einem Einkommen von 50.000€ gilt ein Satz von 1,73 %.

Die Steuerabzüge:

  • Alle Steuerpflichtigen haben Anspruch auf einen Abzug von 430,50 €.
  • Bei einem Einkommen von mehr als 50.000 € steht ein zusätzlicher maximaler Abzugsbetrag von 125,00 € zu.

Steuerpflichtige mit einer Steuergrundlage von höchstens 90.000 € und zu Lasten lebenden Kindern haben Anspruch auf einen Abzug von 340,00 € pro Kind im Verhältnis zum Prozentsatz und zu den Monaten, in denen das Kind zu Lasten ist.

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