autorenew
Beiträge und Begünstigungen
Dienstag, 2. April 2024
Ausgabe: Elasberater April 2024

Die Regionale Zusatzsteuer der Provinz Bozen

Die Regionale Zusatzsteuer der Provinz Bozen

Wissen Sie, wie sie berechnet wird?

Für das Steuerjahr 2024 bleiben die Prozentsätze der regionalen Zussatzsteuer im Vergleich zum Vorjahr unverändert:

  • Bis zu einem Einkommen von 50.000€ gilt ein Satz von 1,23 %;
  • Über einem Einkommen von 50.000€ gilt ein Satz von 1,73 %.

Die Steuerabzüge:

  • Alle Steuerpflichtigen haben Anspruch auf einen Abzug von 430,50 €.
  • Bei einem Einkommen von mehr als 50.000 € steht ein maximaler Abzug von 125,00 € zu.

Steuerpflichtige mit einer Steuergrundlage von höchstens 70.000 € und zu Lasten lebenden Kindern haben Anspruch auf einen Abzug von 252,00 € pro Kind im Verhältnis zum Prozentsatz und zu den Monaten, an denen das Kind zu Lasten ist.

Diese Seite verwendet Cookies. Mehr