Für das Steuerjahr 2024 bleiben die Prozentsätze der regionalen Zussatzsteuer im Vergleich zum Vorjahr unverändert:
- Bis zu einem Einkommen von 50.000€ gilt ein Satz von 1,23 %;
- Über einem Einkommen von 50.000€ gilt ein Satz von 1,73 %.
Die Steuerabzüge:
- Alle Steuerpflichtigen haben Anspruch auf einen Abzug von 430,50 €.
- Bei einem Einkommen von mehr als 50.000 € steht ein maximaler Abzug von 125,00 € zu.
Steuerpflichtige mit einer Steuergrundlage von höchstens 70.000 € und zu Lasten lebenden Kindern haben Anspruch auf einen Abzug von 252,00 € pro Kind im Verhältnis zum Prozentsatz und zu den Monaten, an denen das Kind zu Lasten ist.