Mit einem Rundschreiben hat das Amt für Arbeitsmarktintegration der Provinz Bozen letzthin nochmals darauf hingewiesen, wie die Anträge um die Auszahlung der Beiträge zu versenden sind und auch, dass die Informationsschreiben zur Annahme oder Ablehnung der Anträge heuer später als gewohnt versendet werden. Innerhalb März 2023 sollten aber alle Antragsteller über den Status Ihres Antrags informiert werden.
Für den Antrag um Auszahlung der genehmigten Beiträge benötigt es folgende Dokumente:
- Formular zur Erklärung zur Auszahlung des gewährten Beitrages;
- Ersatzerklärung über den anrechenbaren Vorsteuereinbehalt auf Landesbeiträge;
- Modell CU2023 des Arbeitnehmers, für welchen der Beitrag angesucht wurde (Betrifft das Beitragsjahr das Jahr 2021 wird auch das Mod. CU2022 benötigt), oder das Modell F24 Einzahlungsscheine zur Bestätigung der eingezahlten Sozialabgaben bei Anträgen welche mitarbeitende Familienmitglieder betreffen;
Die ersten beiden Dokumente können auf der Internetseite des Amtes heruntergeladen werden: Dienst | CIVIS, das neue Südtiroler Bürgernetz: Beiträge für die Anstellung von Personen mit Behinderung
Die nötigen Unterlagen sind vom Antragsteller ausschließlich mittels PEC an die Adresse as.sl@pec.prov.bz.it zu versenden.
Werden die Formulare dabei nicht mit digitaler Unterschrift unterschrieben, sondern original, dann ist eine Kopie des Ausweises des Unterzeichners beizulegen.
Wichtig! Den Anträgen ab 2022 wurde ein CUP-Code (Einheitlicher Projektcode) zugewiesen. Diesen Kodex teilt das zuständige Amt mit und muss von Ihnen in den benötigten Formularen im vorgesehenen Feld eingetragen werden.
Wird der Antrag um Auszahlung der Beiträge nicht fristgerecht bis 30. April eingereicht verfällt das Anrecht auf den Beitrag.
Beim Ausfüllen des Antrags sind wir gerne behilflich. Bei Fragen zum Ausfüllen der Ersatzerklärung über den anrechenbaren Vorsteuereinbehalt auf Landesbeiträge, wenden Sie sich bitte an Ihren Wirtschaftsberater.