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Mittwoch, 5. Februar 2025
Ausgabe: Elasberater Februar 2025

Ansuchen einheitliches Familiengeld: Welche Fristen müssen beachtet werden?

Ansuchen einheitliches Familiengeld: Welche Fristen müssen beachtet werden?

Seit März 2022 wird das einheitliche, universelle Familiengeld als Unterstützung für Familien mit Kindern gezahlt. Diese Sozialleistung hat einige andere Leistungen ersetzt, unter anderem die Familienzulagen und die Steuerfreibeträge für Kinder, welche beide über die Lohnstreifen abgerechnet wurden. Die Anträge für das einheitliche Familiengeld laufen immer von März bis Februar (außer bei Geburt des ersten Kindes). Wer den Antrag jährlich erneuern oder ändern muss, fassen wir hier kurz zusammen.

Grundsätzlich werden alle laufenden einheitlichen Familienzulagen automatisch Jahr für Jahr verlängert. Nicht verlängert werden abgelaufene, widerrufene, abgelehnte oder zurückgezogene Anträge. 

Beim einheitlichen Familiengeld gibt es eine Grundleistung, die alle Anspruchsberechtigten erhalten können. Dazu gibt es Zuschläge, wenn bestimmte Einkommens- und Vermögensgrenzen nicht überschritten werden, welche mit der ISEE-Erklärung erhoben werden. Die entsprechenden Werte aus der ISEE-Erklärung werden mit einer Selbsterklärung im Antrag um das einheitliche Familiengeld angegeben.

Die Werte aus ISEE-Erklärung bzw. die Eingabe der Selbsterklärung müssen also jährlich erneuert werden, um die Zuschläge zu erhalten. Werden ISEE- Erklärung und Eigenerklärung bis zum 30. Juni des Antragsjahres eingereicht, wird der erhöhte Betrag rückwirkend ab März ausbezahlt.

Die ausbezahlten Leistungen sowie der Höchstbetrag für die ISEE-Erklärung werden jährlich angepasst und geändert.  

Änderungen in der Familienzusammensetzung (z.B. Geburt eines Kindes) müssen umgehend mitgeteilt werden.

Bei Fragen zu diesem Thema oder zum Einreichen der Anträge können sich die Betroffenen an die verschiedenen Patronate wenden.

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