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Allgemeine Infos zum Arbeitsverhältnis
Dienstag, 5. Mai 2026
Ausgabe: Elasberater Mai 2026

Zur Erinnerung: Zahlungen von öffentlichen Verwaltungen – Überprüfung von offenen Steuerzahlzahlkarten

Zur Erinnerung: Zahlungen von öffentlichen Verwaltungen – Überprüfung von offenen Steuerzahlzahlkarten

Die Meldung gemäß Art. 48-bis des DPR 602/73 verpflichtet öffentliche Verwaltungen sowie Unternehmen mit mehrheitlicher öffentlicher Beteiligung dazu, vor der Auszahlung von Beträgen über 5.000 Euro zu prüfen, ob der Begünstigte seinen Zahlungsverpflichtungen aus zugestellten Steuerzahlzahlkarten nicht nachgekommen ist.

Diese Prüfung erstreckt sich auch auf Beträge, die als Gehalt oder andere Entschädigungen aus dem Arbeitsverhältnis (einschließlich Entlassungsentschädigungen) geschuldet werden, sofern diese einen Betrag von 2.500 Euro überschreiten.

Das Portal Acquisti in Rete PA bietet einen Service zur Überprüfung von offenen Steuerzahlkarten an, mit dem die Prüfung für mehrere Zahlungsempfänger gleichzeitig durchgeführt werden kann. Die Verwaltung kann eine Datei hochladen, die die Daten der Zahlungen und der jeweiligen Begünstigten enthält. Diese Datei kann direkt über das Lohnprogramm erstellt werden.

Fällt die Prüfung positiv aus, wird die Zahlung ausgesetzt, an die Agentur der Einnahmen gemeldet und die entsprechenden Beträge einbehalten.

Sollten Sie Unterstützung bei der Erstellung der Datei oder bei der Abwicklung benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung – kontaktieren Sie uns!

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