Was bedeutet das konkret?
Vor einigen Monaten hatte das Nationale Fürsorgeinstitut (INPS) angekündigt, dass Arbeitgeber künftig bei der Krankmeldung eines Mitarbeiters die Nummer des Krankenscheins im Rahmen der Lohnabrechnung über das Modell-UniEmens übermitteln müssen.
Diese neue Pflicht hätte ab Januar 2025 gelten sollen und bedeutet für Unternehmen einen zusätzlichen operativen Aufwand, da die Krankenscheinnummer korrekt erfasst und hinterlegt werden muss.
Die aktuelle Änderung
Mit der jüngsten Mitteilung verschiebt das INPS die Einführung dieser neuen Modalität auf den Abrechnungsmonat März 2026. Unternehmen haben somit bis spätestens Anfang April Zeit, sich auf die neue Anforderung vorzubereiten.
Wie geht es weiter?
Zu Beginn des Jahres 2026 werden wir Sie erneut über dieses Thema informieren und Ihnen praktische Lösungsvorschläge zur Umsetzung anbieten.
