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Dienstag, 23. Dezember 2025

Verpflichtende Mitteilung Krankenscheinnummer UniEmens: verschoben auf März 2025

Verpflichtende Mitteilung Krankenscheinnummer UniEmens: verschoben auf März 2025

Das INPS hat mit der Mitteilung Nr. 3743 vom 10. Dezember 2025 bekanntgegeben, dass die verpflichtende Angabe der Krankenscheinnummer im Modell UniEmens nicht wie ursprünglich geplant ab Januar 2026, sondern erst ab dem Abrechnungsmonat März 2026 eingeführt wird.

Was bedeutet das konkret?

Vor einigen Monaten hatte das Nationale Fürsorgeinstitut (INPS) angekündigt, dass Arbeitgeber  künftig bei der Krankmeldung eines Mitarbeiters die Nummer des Krankenscheins im Rahmen der Lohnabrechnung über das Modell-UniEmens übermitteln müssen.
Diese neue Pflicht hätte ab Januar 2025 gelten sollen und bedeutet für Unternehmen einen zusätzlichen operativen Aufwand, da die Krankenscheinnummer korrekt erfasst und hinterlegt werden muss.

 

Die aktuelle Änderung

Mit der jüngsten Mitteilung verschiebt das INPS die Einführung dieser neuen Modalität auf den Abrechnungsmonat März 2026. Unternehmen haben somit bis spätestens Anfang April Zeit, sich auf die neue Anforderung vorzubereiten.

Wie geht es weiter?

Zu Beginn des Jahres 2026 werden wir Sie erneut über dieses Thema informieren und Ihnen praktische Lösungsvorschläge zur Umsetzung anbieten.

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